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Geschrieben von Renisol am 08.09.2022, 22:33 Uhr

Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier. Zu meiner Situation. Ich bin Lehrerin in Nds am Gymnasium und nachdem ich meine Schwangerschaft verkündet habe, soll nun die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. In dem kurzen Vorgespräch (wohlgemerkt vor der Gefährdungsbeurteilung) sagte der Schulleiter zu mir: "Wir werden Ihnen kein BV ausstellen und sie weiterhin hier antanzen lassen. Zumal die meisten Kolleginnen dann nach zwei Wochen kommen und ein BV von ihrem Arzt vorlegen und dann komplett raus sind". Meine Anmerkung, dass das nicht alle Ärzte so machen (meine FA macht das garantiert nicht) und der AG zunächst für einen sicheren Arbeitsplatz zuständig ist, lächelte er weg und sagte, dass das ganz neu für ihn sei.
So, vielleicht hat jemand von euch aktuelle Erfahrungen aus den Schulen in Nds?

Ich habe mich informiert und es gibt eine Anlage zur Gefährdungsbeurteilung, die besagt, dass wenn SuS keine Masken tragen, die Empfehlung besteht, den Präsenzunterricht auszusetzen. In meiner Klasse traten aktuell zwei Corona-Fälle auf, was ich durch Zufall durch Mitschüler erfahren habe. Auch hier steht in der besagten Anlage, dass man dann 14 Tage rausgenommen wird. Der Schulleiter meinte, von diesen Fällen haben wir keine Kenntnis. Tja. Eltern melden die Kinder nicht oder der Klassenlehrer gibt es nicht weiter etc. Und ich fühle mich zusehends ungeschützt im Präsenzunterricht...niemand trägt mehr Maske, Kollegen auch nur noch vereinzelt. Ich würde ja gerne arbeiten, aber möchte mich ungern mit Corona anstecken in der SSW. Der Fernunterricht bei einer schwangeren Kollegin aus dem Frühjahr war die reinste Katastrophe, Kollegen wurden zur Aufsicht verdonnert. Die Sus haben bei uns noch keine Tablets und das Internet ist instabil. Aber das kann doch kein Grund sein mich nicht zu schützen? Ich verstehe es nicht und habe Sorge wie das alles noch enden soll.
Hat jemand Erfahrungen, vielleicht aus anderen Schulen in Nds? LG

 
8 Antworten:

Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von KätheS., 13. SSW am 09.09.2022, 8:18 Uhr

Erfahrungen im Bereich Schule habe ich nicht, aber ich bin im Management eines Kaufhauses und kann dazu leider nur sagen, dass viele Arbeitgeber wichtig gar nicht richtig mit dem Thema Mutterschautz auseinandersetzen und der Meinung sind, dass die Ärzte das schon machen bzw dafür zuständig sind (wir sind ja keine Mediziner- so die Aussage meiner Vorgesetzten ). Tatsächlich ist es aber wo, dass Frauenärzte sich bei sogenannten "gefälligleitsbv" sogar strafbar machen!
Ich habe dazu von meinem FA 3 Infozettel abfotografieren dürfen. Wenn du willst, schicke ich dir das mal. Da steht noch mal drin, dass der AG an erster Stelle für ein BV zuständig ist, sofern es keine medizinischen Gründe gibt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist schon mal richtig. Anhand dieser muss dir der AG einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Um dies zu tun, kann er dich auch arbeiten tätigen lassen, die nicht in deinen Arbeitsbereich fallen, deike Arbeitsstunden reduzieren, ohne, dass du dabei finanzielle Einbußen hast etc.
So ist es ganz allgemein. Natürlich gibt es noch Jobspezifische Regelungen, aber da kann ich in deinem Fall nichts zu sagen. Ich müsste auch irgendwo noch eine PDF Datei zum Thema Mutterschutz haben, ganz offizielles Ding. Wenn ich das finde, kann ich dir das auch schicken, wobei man das auch ergooglen kann.

Zum Schluss noch einen Tipp: Du kannst dich beim Betriebsarzt vorstellen. Im Endeffekt ist jeder Arzt dazu berechtigt dir ein BV auszustellen (so auch der Hausarzt). Und im schlimmsten Fall musst du dich einfach bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

Viel Erfolg! Und viel Kraft... Bei mir war es damals auch ein riesen Kampf (ich bin während der corona Hochzeit und in nem lockdown mit meinem Sohn schwanger geworden, allerdings schon zu ner Zeit. Wo corona per se nicht mehr als BV Grund reichte), weil sich niemand verantwortlich gefühlt hat und niemand Ahnung hatte.

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Dielilalaunekuh, 14. SSW am 09.09.2022, 9:03 Uhr

Hallo Renisol :)

Ich arbeite an einer Schule in NRW und darf die Schule gar nicht mehr betreten. Meine Gefährdungsbeurteilung ging über den B.A.D. Bei dir müsste ja auch irgendein Amt dafür zuständig sein, das würde ich mal googeln! Dein Vorgesetzter macht sich auch strafbar wenn wir irgendetwas passiert und der Arbeitsplatz nicht auf dich abgestimmt war. Ich dürfte die Schule sogar noch betreten, wenn ich ein eigenes Büro hätte, wo ich keine anderen Kontakte habe, aber das kann dort nicht gewährleistet werden. Ich habe sogar gefragt, ob ich auf eigene Gefahr die Arbeit im Sekretariat weiterführen darf (ich habe ein paar Wochen dort gearbeitet ohne Kontakt zu den Kindern, nun kam aber der Anruf, dass das nicht ausreicht) aber auch ich selbst darf es nicht für mich selbst entscheiden. Ich glaube nicht, dass NDS da so ein großen Unterschied macht…. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen und würde mich an deiner Stelle ganz genau informieren ! Liebe Grüße

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Peeech32 am 09.09.2022, 10:08 Uhr

Allerdings ist es so, dass seit März nicht mehr der BAD über ein BV entscheidet, sondern die Schulleitung. Das haben die mir beim BAD Duisburg so erklärt. Meine SL hat dann auf der Gefährdungsbeurteilung auch angekreuzt, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Theoretisch hätte sie auch (entgegen jeder Vernunft) etwas anderes ankreuzen können.

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von xNanex am 09.09.2022, 10:30 Uhr

Ich bin auch Lehrerin (allerdings Grundschule NRW) aber ich würde dir dringend raten dich mal an den Personalrat zu wenden. Die konnten mir meine Fragen sehr gut beantworten (weil meine Schulleitung teilweise auch bei manchen Sachen unsicher war). Ich bin aktuell im BV und laut Personalrat trifft das zumindest hier für nahezu alle schwangeren Kolleginnen zu. 1. weil die Kinder keine Maske mehr tragen und 2. weil man als Schwangere auch nicht 8Stunden ohne Pause Maske tragen sollte. Ich hätte sehr gerne weiter gearbeitet, versuche nun aber von zu Hause aus so viel zu machen wie möglich. Bei der angespannten Personallage ist es natürlich immer schwierig, wenn eine Kollegin von heut auf morgen komplett ausfällt, aber die Gesundheit geht hier eben vor. Wenn dein Schulleiter dir keinen geeigneten Arbeitsplatz einrichten kann, bist du eben raus. Vielleicht schaust du auch mal auf der Seite deiner Bezirksregierung, da gibt es in der Regel immer ganz genaue Informationen zum Mutterschutz.

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Dielilalaunekuh am 09.09.2022, 11:08 Uhr

Ich hatte aber noch die Beurteilung über das B.A.D. Also klar meine Schulleitung hat das erst gemacht und dann dahin geschickt. Dann wurde ich von einer Ärztin vom BAD angerufen

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Peeech32 am 09.09.2022, 13:27 Uhr

Interessant. Scheint also doch nicht ganz gleich zu sein das Prozedere. In welcher Stadt warst du beim BAD?

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Dielilalaunekuh am 09.09.2022, 14:42 Uhr

Vielleicht habe ich dich doch falsch verstanden also ich war selbst nicht da, meine Leitung hat die Gefährdungsbeurteilung dahin geschickt und dann habe ich Post bekommen wie es weiter geht und einen Anruf von der Ärztin vom B.A.D aus Münster ! Da musste ich auch meine Blutwerte und Ergebnisse hinschicken

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Re: Lehrerin NDS. Gefährdungsbeurteilung aktuelle Regelung?

Antwort von Renisol am 09.09.2022, 19:23 Uhr

Ich antworte jetzt mal allgemein. Vielen Dank euch für eure Rückmeldungen. Ich bin froh mich im Vorfeld gut informiert zu haben und diese Anlage entdeckt zu haben. In Nds gibt es wohl keinen BAD, hier ist der Schulleiter für die Gefährdungsbeurteilung und für das BV zuständig und man kann sich wohl bei Fragen an einen zuständigen Arbeitsmediziner wenden. Meistens machen es aber die Schulleiter allein, was meiner Meinung nach fatale Folgen hat. Heute wurde nun die Gefährdungsbeurteilung erstellt, es war grausam mit anzusehen wie diese ausgefüllt wurde. Ungenau, falsch und nach ein paar Hinweisen, ob nicht das Kreuz an der falschen Stelle sitzt, habe ich es gelassen den SL zu korrigieren. Das war mir dann zu peinlich. Dabei bin ich dieses Jahr nicht die erste Schwangere, nur hatten alle eben sofort das BV der Ärzte parat. Ich bin nun doch vorerst raus aus dem Präsenzunterricht, wahrscheinlich hat er sich von gestern auf heute nochmal informiert, nachdem ich ihm von der Anlage erzählt habe. Aber nur vorerst. Denn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Möglichkeit, ab Klasse 5 Masken einführen zu können, würde ich dann zurück in Präsenz müssen. Eigentlich ja genau wenn die Zahlen dann auf einem so hohen Niveau wären, dass dann sowieso dauernd Corona-Fälle auftreten und man dann 14 Tage raus ist nach den aktuellen Vorgaben. Also irrsinnig.
Soweit bin ich schon mal froh, dass ich erstmal vor Corona geschützt bin. Ich unterrichte jetzt seit drei Jahren nur mit FFP2 Maske (erfolgreich ohne Ansteckung bisher) und möchte mich nicht ausgerechnet jetzt anstecken.
Was mich so stört, ist eben diese Selbstverständlichkeit, mit der die SL davon ausgehen, dass man so ein BV von einem Arzt bekommt. Er "riet" mir heute wieder eindringlich mir eben ein solches ausstellen zu lassen. Ich sagte, dass man sich da unter Druck fühlt und es eben manche Ärzte nicht so einfach ausstellen. Ich meinte noch, ich könnte schülerferne Arbeiten übernehmen, Verwaltung, Projekte (die ich eh noch am Laufen habe) und dass ich mich schnell einarbeite. Aber da ist er nicht darauf eingegangen. Auf dem Zettel steht sogar drauf, dass, wenn es keine Alternativen gibt, die SL ein BV austtellen muss. Aber diese Blöße will sich die Schule wohl nicht geben und möchte wenn irgendwie möglich ein ärztliches BV. Tja. Nun gebe ich hauptsächlich Aufgaben und in zwei älteren Lerngruppen soll ich Videokonferenzen machen. Die Schüler sollen diese aber zu Hause verfolgen (stabiles Internet nicht möglich in der Schule, schlimm). Auch der Personalrat riet mir zu einem ärztlichem BV, denn er hat ja die Vertretungsstunden der Kollegen im Blick, die die Aufsichten machen müssen.
Insgesamt kann ich nur sagen, dass, wenn man zur Zeit kein BV von Arzt bringt, gewaltige Probleme hat. Wohl je nach SL. Eigentlich traurig. Ich habe nun versprochen, nochmal mit meiner Frauenärztin zu reden, aber ich werde ihr das ganz ehrlich sagen, dass die Schulleitung das möchte. Und wenn ich eben keines bekomme, dann muss die Schulleitung damit leben und ich dann auch. Der "Abschuss" kam zum Schluss als er anbot bei meiner FA anzurufen. Und es kam der Rat auch wirklich schön von meinen Beschwerden zu berichten bei der FA. Ich kam mir wirklich bevormundet vor, als ob ich nicht wüsste, wie man sich verhält. Jedenfalls täusche ich keine Beschwerden vor...was denkt er sich denn dabei? Wahrscheinlich wollte er nur helfen, aber das ging mir deutlich zu weit.

Außerdem raten immer alle sofort zu einem Arztwechsel, aber mal ehrlich, wer will schon mitten in der SSW den Arzt wechseln. Wieder Stress ohne Ende. Es ist beruhigend zu hören, dass es nicht nur mir so geht. Ich finde, es gehören klare Regeln vom Land her. Wie in Bawü, Bayern und in Nrw, da scheint es mir auch klarer geregelt zu sein. Vor der Gef. Beurteilung hatte ich übrigens noch Unterricht. Obwohl er meinen Immunstatus gar nicht kannte und ich meine SSW schon mitgeteilt hatte. Auch ein grober Fehler, ich hatte aber alles zum Glück vorab testen lassen und bin daher in den Unterricht.
LG und euch eine gute Kugelzeit

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