Dezember 2020 Mamis

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von Meyla  am 10.04.2020, 1:57 Uhr

Kurzarbeit

Auch im BV bekäme sie nur Kurzarbeitergeld.
Im BV bekommt man das, was man verdienen würde, wenn man nicht schwanger wäre. Hat die Firma Kurzarbekt angemeldet, dann ist das auch für die Schwangere im BV Kurzarbeitergeld

Der Rest stimmt aktuell so. Du bist nicht anders geschützt als andere angestellte dieser Firma.... das Kurzarbeitergeld wird mit Glück nachher nicht berechnet, gibt da aber halt leider noch keine Erlasse zu

 
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