von Meyla am 10.04.2020, 1:57 Uhr |
Kurzarbeit
Auch im BV bekäme sie nur Kurzarbeitergeld.
Im BV bekommt man das, was man verdienen würde, wenn man nicht schwanger wäre. Hat die Firma Kurzarbekt angemeldet, dann ist das auch für die Schwangere im BV Kurzarbeitergeld
Der Rest stimmt aktuell so. Du bist nicht anders geschützt als andere angestellte dieser Firma.... das Kurzarbeitergeld wird mit Glück nachher nicht berechnet, gibt da aber halt leider noch keine Erlasse zu
- Kurzarbeit - Annxx 09.04.20, 22:52
- Re: Kurzarbeit - Missi 10.04.20, 0:26
- Re: Kurzarbeit - Meyla 10.04.20, 1:57
- Re: Kurzarbeit - Twinmommy86, 6. SSW 10.04.20, 3:42
- Re: Kurzarbeit - Meerlia 10.04.20, 12:48
- Re: Kurzarbeit - Missi 10.04.20, 0:26