Dezember 2020 Mamis

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Geschrieben von Annxx am 09.04.2020, 22:52 Uhr

Kurzarbeit

Hallo,

weiß jemand von euch wie das ist?!? Ich arbeite seit April auf Grund der aktuellen Situation in Kurzarbeit habe selber am 4.4 von meiner Schwanherschaft erfahren und habe erst in der 8 Ssw ein Termin beim FA ( 27.4)
Wie ist das mit der Kurzarbeit auch ggf weiterhin es wäre echt Doof für mich. Zwecks Elterngeld das wird doch soweit ich weiß aus dem Durchschnitt von den letzten 12 Gehältern berechnet? 60 oder 65 % davon dann auf die nächsten 12 Monate.
Was ist wenn mein Chef mich jetzt die nächsten Monate auf Kurzarbeit lässt? Ist das so möglich oder hat man da auch einen * schutz oder ähnliches?
Lg

 
4 Antworten:

Re: Kurzarbeit

Antwort von Missi am 10.04.2020, 0:26 Uhr

Hallo aus dem Juni Bus. Also bis jetzt ist es leider so. Aber das Land möchte es ändern. Also das dieses Zeit, in der du in Kurzarbeit bist nicht berechnet werden soll. Aber ob es wirklich kommt, dass stellt sich noch raus.
Ich würde mal mit deinem Chef sprechen, ob er dich vllt ins BV schicken könnte. Dann hättest du keine Einschränkungen.

Schönen Abend

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Re: Kurzarbeit

Antwort von Meyla am 10.04.2020, 1:57 Uhr

Auch im BV bekäme sie nur Kurzarbeitergeld.
Im BV bekommt man das, was man verdienen würde, wenn man nicht schwanger wäre. Hat die Firma Kurzarbekt angemeldet, dann ist das auch für die Schwangere im BV Kurzarbeitergeld

Der Rest stimmt aktuell so. Du bist nicht anders geschützt als andere angestellte dieser Firma.... das Kurzarbeitergeld wird mit Glück nachher nicht berechnet, gibt da aber halt leider noch keine Erlasse zu

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Re: Kurzarbeit

Antwort von Twinmommy86, 6. SSW am 10.04.2020, 3:42 Uhr

Soweit ich aber weiß,werden die 12 Monate berechnet VOR der SS. Und nicht ab der SS.

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Re: Kurzarbeit

Antwort von Meerlia am 10.04.2020, 12:48 Uhr

Es werden die 12 Monate VOR Geburt, nicht vor der Schwangerschaft, angerechnet.

Sind alle Mitarbeiter der Firma in Kurzarbeit? Sonst könnte man mit dem Chef sprechen, es auch für sich zu lösen und dann würdest du im BV dein normales Gehalt beziehen.

Sonst haben meine Vorrednerinnen Recht. Es ist ein Erlass oder ähnliches im Gespräch das Kurzarbeit, deren Grund die Corona-Krise ist, nicht angerechnet wird....aber eann und ob das realisiert werden soll, ist fraglich.

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