Mai 2021 Mamis

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Geschrieben von Minimäuschen, 23. SSW am 18.01.2021, 12:49 Uhr

Jammerpost :/

Liebe Mützipütz,

ich habe mir gerade mal wieder den (inzwischen aktualisierten) Gesetzestext zu Gemüte geführt und festgestellt, dass du Recht hast :)

Die Möglichkeit, coronabedingte, einkommensschwächere Monate aus dem Bemessungszeitraum des Elterngeldes herauszurechnen, galt lange Zeit nur für Monate bis Dez 2020. Inzwischen wurde das auf Dez 2021 verlängert, aber für unsere Planungen im letzten Sommer hatten wir diese Info nicht

Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich Ende 2020 mehr Kurzarbeit mache und Anfang 2021 die liegengebliebene Arbeit nachhole und die restliche Zeit mit Urlaub überbrücke, sodass ich in den letzten drei Monaten vor MS volles Gehalt bekomme . Das ist für mich auch mit neuem Gesetz die bessere Variante, weil ich sonst nicht genügend Monate mit Steuerklasse III einbringen kann und das Elterngeld dann mit Steuerklasse I berechnet wird. Auch das würde wieder zu monatlichen Einbußen in dreistelliger Höhe führen.

...wie gesagt: Ich habe mir lange Zeit den Kopf zerbrochen ^^
Inzwischen haben wir aber eine Lösung, mit der alle ganz gut leben können

 
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