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Geschrieben von Räuberkind_, 16. SSW am 23.02.2023, 19:03 Uhr

Gehalt bei Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

voller Freude über den seit dem Wochenende sichtbaren Bauch (vorher war echt nichts ) war ich heute bei meinem Gyn-Termin. Live-Schaltung gab es leider nicht. Habe dort von den Zimperchen (so dachte ich) erzählt. Da aber einiges zusammen kommt, was wohl vor allem durch die Arbeit und die anderen Abläufe durch die MuSchu-Maßnahmen zustande kommt, kam das Wort Teilzeit-Beschäftigtigungsverbot ins Spiel. Eigentlich will ich das noch nicht, wir schauen noch mal, wie die Alternativen bringen.

Wisst ihr, wie das mit dem Gehalt bei Teilzeit-BV ist?
Bei mir gab es diesen Monat eine Gehaltserhöhung. Wenn die letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft berechnet werden, wäre das damit recht ungünstig…
Was muss das muss, aber ich würde mich gerne darauf einstellen können…

Vielleicht weiß ja jemand was, ich finde nichts verlässliches…

 
4 Antworten:

Re: Gehalt bei Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Antwort von Vanessa_firenze, 15. SSW am 23.02.2023, 21:07 Uhr

Das Gehalt bleibt das Gleiche. Du musst nur weniger dafür arbeiten. Ich hatte in der 1. Schwangerschaft ein Teilzeit BV. Durfte nur 4 Stunden am Tag arbeiten. Das hat nichts am Gehalt oder Urlaub geändert

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Re: Gehalt bei Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Antwort von Mrs M am 24.02.2023, 7:48 Uhr

Ja Gehalt bleibt gleich

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Re: Gehalt bei Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Antwort von Amalindi, 17. SSW am 24.02.2023, 9:09 Uhr

Genau, du darfst ja dann nur nicht voll arbeiten, das heißt, das Gehalt bleibt gleich. Übrigens auch, wenn du ein komplettes Beschäftigungsverbot bekommst und dann gar nicht mehr arbeitest.

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Re: Gehalt bei Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Antwort von Räuberkind_, 16. SSW am 25.02.2023, 0:06 Uhr

Danke euch.

Ich schaue dann jetzt erstmal, wie es sich entwickelt. Und zur Not ist das eine Option die also hoffentlich nicht zu viel Einfluss auf Elterngeld und so hat.

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