Juni 2016 Mamis

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Geschrieben von InaMia, 14. SSW am 04.12.2015, 13:45 Uhr

Frage zum Urlaubsanspruch

Boa das ist immer so verwirrend und mein BR kann mir hier grd. momentan nicht viel weiterhelfen.

ET ist 10.06.
Jahresurlaub 30 Tage.
Nach dem Mutterschutz gehe ich in Elternzeit

Glaub Mutterschutz hört also am 05.08. auf

Jetzt das spannende: wie viel Urlaub steht mir zu? Muss das leider schon dieses Jahr planen

Glaube jeder volle Monat Elternzeit wird als 1/12 vom Jahrsurlaub abgezogen
aber meine Frage: ab 5. August - das ist ja kein voller Monat Elternzeit oder?
Also meiner Rechnung nach wären das Sep/Okt/Nov/Dez also 4/12 die mir vom Jahresurlaub zuständen (BZW MIR WIE VIELEN VON EUCH AUCH..)

Kann das sein dass man bei 30 Tagen Jahresurlaub also Anspruch auf ganze 20 Tage hätte?



Oh man ist das kompliziert, entschuldigt bitte - wär super - an all die die bereits Kiddies haben : könnt ihr mir ne Antwort hierauf geben?

 
8 Antworten:

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von NAG-Hasi, 13. SSW am 04.12.2015, 13:52 Uhr

Mutterschutz gilt wie da gewesen und zwar jederangefangene Monat. D. h. du hast für den August vollen Urlaubsanspruch. Das macht bei 30 Tagen im Kalenderjahr 2,5 Tage pro Monat. Jan. -Aug. = 8 Monate, also 8x2,5= 20 Tage.
Mit Elternzeit hat das überhaupt nichts zu tun.

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von InaMia am 04.12.2015, 13:56 Uhr

Okay, danke für die superschnelle Antwort
Wünsch schon mal ein tollen Start ins 2. Adventwochenende

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von Mini2012, 15. SSW am 04.12.2015, 14:04 Uhr

Ui, das fand ich jetzt auch interessant. Hab am 5.6. Geburtstermin und dachte ich hätte nur bis Juni Urlaubsanspruch. Dass der Anspruch auch noch während dem Mutterschutz gilt war mir gar nicht mehr bewusst *freu*

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Nachtrag

Antwort von NAG-Hasi, 13. SSW am 04.12.2015, 14:07 Uhr

Ach ja und wenn bei der Rechnung ein Wert mit "nicht vollen Tagen" rauskommt, also z. B. 7 Monate x 2,5 = 17,5, dann wird aufgerundet, also 18 Tage!

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von NAG-Hasi am 04.12.2015, 14:09 Uhr

Du hast aber wahrscheinlich bissl Pech, weil du nicht mehr "am August kratzt", oder? Bis wann geht dein Muschu? Steht auf der Bescheinigung vom FA.

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von manu487 am 04.12.2015, 15:41 Uhr

Hey super das Thema beschäftigt mich derzeit auch weil ich meinen Urlaub verplanen muss... hätte auch nicht gedacht das uns da noch so viel Urlaub zu steht!
Wie macht ihr das mit dem Urlaub? Ich will mind 2 Wochen direkt vor den Mutterschutz legen...
Lg

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von NAG-Hasi am 04.12.2015, 15:45 Uhr

Ich fange erst am 11.01.16 wieder an und mache nächstes Jahr konsequent 4-Tage-Woche. Den Urlaub direkt vor den Muschu legen, klingt vernünftig, aber ich bin in 2 SS bisher spätestens 2 Wo. vor Muschu-Beginn krank geschrieben worden. Und dann stehst du da mit dem Urlaub, bekommst ihn vielleicht noch ausgezahlt und dann vom EG abgezogen... Nö nö, dann verballer ich den lieber vorher.

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Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Antwort von manu487 am 04.12.2015, 15:55 Uhr

Naja aber wenn ich hier mal ne Woche und da mal ne Woche Urlaub nehme bringt mir persönlich auch nicht viel... ;) ich arbeite eh nur 20 Stunden sie Woche und hoffe auch sehr das ich das bis ziemlich zum Schluss kann. Und um zu vermeiden mich krank schreiben zu lassen will ich früher gehen ;) so War das gedacht

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