April 2019 Mamis

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Geschrieben von Mina_123, 27. SSW am 25.09.2018, 5:42 Uhr

Frage zum Mutterschutzgesetzt

Falls Sie dich kündigen sollte hast du Zeit die schwangerschaft 2 Wochen nach der Kündigung noch mitzuteilen am besten schriftlich mit einschreiben. Eine Kündigung wird damit nichtig.

Alles Liebe

 
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