Januar 2010 Mamis

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Geschrieben von Krümelchen_im_Bauch, 33. SSW am 08.11.2009, 22:05 Uhr

Frage Mutterschaftsgeld...........

Wie ist das eigentlich??
Also ich gehe ja momentan nicht arbeiten (bekomme aber auch nichts vom Amt) bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld??

Habe bis einschlißlich ende Juli eine Weiterbildungsmaßname gemacht das wurde damals mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert und ging 5 Monate.
Also wird das mit angerechnet oder brauch ich das Mutterschaftsgeld gar nicht erst beantragen?

 
6 Antworten:

Re: Frage Mutterschaftsgeld...........

Antwort von sushiw, 30. SSW am 08.11.2009, 22:11 Uhr

Ich hab mal bei meiner Krankenkasse im Internet nach gelesen und da steht das man Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man nix vom Amt bekommt.Und zwar den tages satz von 13 euro. Du müsstest allerdings mal bei deiner Krankenkasse nach lesen ob es da auch so ist, aber denke schon. Wie das mit den beantragen läuft habe ich hier heute auch erst erlesen aus einen Beitrag weiter unten. Bei meiner Tochter war es noch so das es automatisch lief. ich ruf aber bei meiner Krankenkasse noch mal an oder frage am Donnerstag meinen FA er müsste es ja auch wissen
Lieben Gruß Susanne

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Re: Frage Mutterschaftsgeld...........

Antwort von Krümelchen_im_Bauch, 33. SSW am 08.11.2009, 22:16 Uhr

Oh wirklich?
Na da muss ich mich ja Morgen gleich mal schlau machen.
Ich dachte ich bräuchte gar nichts beantragen.

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Re: Frage Mutterschaftsgeld...........

Antwort von taniesha25, 31. SSW am 08.11.2009, 22:17 Uhr

also als ich mit meinem sohn damals (2002) schwanger war habe ich noch meine ausbildung zu ende gemacht,naja war ja schon fertig und am tag der zeugnisuebergabe habe ich erfahren das ich in der 9ten ssw war
musste mich entscheiden ob ich arbeiten anfange (hatte schon ne stelle) oder bei meinem "mann" bleibe (in der gleichen stadt,sonst waeren 160km zwischen uns,er konnte nicht weg, da soldat) naja wie gesagt haben dann auch sofort geheiratet und somit habe ich arbeitslosengeld bekommen,danach habe ich automatisch mutterschaftsgeld bekommen,musste nichts beantragen
der typ im arbeitsamt hat eine kopie von meinem mutterpass gemacht (nur die seite wo mein et stand,sonst nichts)

wie es heute geregelt wird weiss ich leider nicht,kannst die frage ja im recht-forum stellen,oder wies heisst

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Re: Frage Mutterschaftsgeld...........

Antwort von Anke26, 29. SSW am 08.11.2009, 22:25 Uhr

Bei mir ist es so, dass ich, weil ich bisher nur im Studium war und zwischendurch keine Arbeit hatte, sondern nur 400€-Jobs, dass ich keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse habe! Jedoch bekomme ich vom Bund eine einmalige Zahlung von einem bestimmten Betrag als Ausgleich!

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Re: Frage Mutterschaftsgeld...........

Antwort von kroska am 08.11.2009, 22:53 Uhr

Hmm weiß jemand wie das bei mir ist? War in der Ausbildung (habe Abschlussprüfung gehabt, da war Jasmin 3 Monate alt), habe dann 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt (meine Chefin meinte, dass ich jedoch jederzeit wiederkommen kann), wollte ab September eigentlich wieder mit Arbeit anfangen, haben uns jedoch für ein 2. Kind entschieden. Jetzt bin ich bei meinem Mann Familienversichert (da ich ja nichts vom Amt beziehe), bekomme ich da Mutterschaftsgeld???

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Leider nicht

Antwort von Krümelchen_im_Bauch, 33. SSW am 09.11.2009, 10:39 Uhr

Also ich habe keinen Anspruch!!!
Hab mit der Dame von meiner KK telefoniert........ :(
Naja was solls.

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