Geschrieben von Limie am 01.03.2020, 8:44 Uhr |
Frage Elterngeld
Hab es mal in google eingegeben. Da steht das :
„Wenn Alleinerziehende vor der Geburt des Kindes berufstätig waren, beträgt das Elterngeld 65 bis 67 Prozent des entfallenden Einkommens (maximal 1.800 Euro). ... Wenn nicht, erhalten sie wie alle anderen nicht berufstätigen Mütter oder Väter auch den Mindestbetrag von 300 Euro – allerdings nur für 12 Monate!“
Du bekommst damit aber tatsächlich 2 Monate länger das Elterngeld. Elterngeld bekomme ich 10 Monate. Davor die 2 Monate waren noch Mutterschaftsgeld
- Frage Elterngeld - Mamamaus97 01.03.20, 8:07
- Re: Frage Elterngeld - Limie 01.03.20, 8:44
- Re: Frage Elterngeld - Mamamaus97 01.03.20, 9:32
- Re: Frage Elterngeld - Muffin2014 01.03.20, 9:09
- Re: Frage Elterngeld - sweetmy 01.03.20, 10:00
- Re: Frage Elterngeld - Muffin2014 01.03.20, 10:21
- Re: Frage Elterngeld - sweetmy 01.03.20, 10:00
- Re: Frage Elterngeld - Limie 01.03.20, 8:44