Geschrieben von Mamamaus97 am 01.03.2020, 8:07 Uhr |
Frage Elterngeld
Da ich derzeit noch studiere erhalte ich Mindestelterngeld. Ich bin nur etwas erstaunt dass ich nun nur für 12 Monate (also ohne Partnermonate) ausgezahlt bekomme. Hab ich als alleinerziehende (mit alleinigem Sorgerecht, alleinlebend) nicht auch Anrecht auf die 2 Partnermonate ? Kennt sich da jemand aus ?
Einen Nachweis für das alleinige Sorgerecht hab ich natürlich mit eingeschickt...
Re: Frage Elterngeld
Antwort von Limie am 01.03.2020, 8:44 Uhr
Hab es mal in google eingegeben. Da steht das :
„Wenn Alleinerziehende vor der Geburt des Kindes berufstätig waren, beträgt das Elterngeld 65 bis 67 Prozent des entfallenden Einkommens (maximal 1.800 Euro). ... Wenn nicht, erhalten sie wie alle anderen nicht berufstätigen Mütter oder Väter auch den Mindestbetrag von 300 Euro – allerdings nur für 12 Monate!“
Du bekommst damit aber tatsächlich 2 Monate länger das Elterngeld. Elterngeld bekomme ich 10 Monate. Davor die 2 Monate waren noch Mutterschaftsgeld
Re: Frage Elterngeld
Antwort von Muffin2014 am 01.03.2020, 9:09 Uhr
Sind die 12 Monate inklusive des Mutterschutzes?
Oder fangen die nach dem Mutterschutz an, weil dann sind es ja 14 Monate :)
Re: Frage Elterngeld
Antwort von Mamamaus97 am 01.03.2020, 9:32 Uhr
Oh okay verstehe... man man man immer dieser Staat... verkompliziert alles.
Ich musste aber mal nachhaken weil ich was von
14 Monaten Elterngeld bei Alleinerziehenden gelesen habe und mich diese Aussagen verwirrt haben.
Re: Frage Elterngeld
Antwort von sweetmy am 01.03.2020, 10:00 Uhr
Mutterschutz wird immer angerechnet
Also verkürzt es sich darum
Re: Frage Elterngeld
Antwort von Muffin2014 am 01.03.2020, 10:21 Uhr
Ja ich weiß, deshalb ja meine Frage.