Geschrieben von Schnuffinchen am 10.12.2021, 22:12 Uhr |
Finanzen und Rentenanrechnung
Du und dein Partner müsst Euch entscheiden, wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Wenn du die komplette Zeit zu Hause bist, dann solltet ihr sie dir zu ordnen. Falls beim Partner die Zeit zugeordnet werden soll, dann müsst ihr eine übereinstimmende Erklärung (Vordruck siehe Internetseite der Rentenversicherung) ausfüllen- geht bis maximal zwei Monate rückwirkend aber auf jeden Fall für die Zukunft.
Die Kindererziehungszeit an sich wird immer für die Vergangenheit gespeichert. Die Meldung zur Geburt bekommt der zuständige Träger der Rentenversicherung automatisch übermittelt. Es gibt immer sogenannte Kontenklärungsaufrufe. Der Vordruck zur Anerkennung der Kindererziehungszeit wird idR automatisch dann mitgeschickt. Wenn ihr also die Zeit dir zurechnen wollt, dann müsst ihr nichts machen. Irgendwann bekommt ihr den Aufruf und dann kann das eingespeichert werden.
Freiwillige Beiträge können nicht neben der Kindererziehungszeit gezahlt werden, da die Monate mit der Kindererziehungszeit belegt wären. Lg
- Finanzen und Rentenanrechnung - May.Baby, 18. SSW 10.12.21, 21:50
- Re: Finanzen und Rentenanrechnung - Schnuffinchen 10.12.21, 22:12