April 2022 Mamis

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Geschrieben von Lini123, 15. SSW am 07.10.2021, 16:18 Uhr

Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Hallo ihr!
Ich hab da mal eine Frage… ich habe am Freitag eine neue Stelle begonnen und wurde eigentlich eher aufs Abstellgleis gestellt. Das was ich nun tu sind eigentlich nur noch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und den restlichen Tag sitze ich nur dumm rum.

Weiter kommt dazu dass ich starke Schmerzen im Rücken und vor allem im Steißbein habe, sodass ich nach 1 1/2 Stunden schon nicht mehr sitzen kann.

Jetzt ist die genaue Frage: ist es möglich ein Beschäftigungsverbot zu erwirken und wenn ja: spricht man das beim Frauenarzt direkt an?

Danke im Voraus und sorry für den langen Text!

 
26 Antworten:

Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Sweetlady2000 am 07.10.2021, 16:30 Uhr

Du hast die Stelle am Freitag bekommen und willst jetzt ins Beschäftigungsverbot? Wie dreist ist das denn? Warum hast du die Stelle überhaupt angetreten? Das ist ja mal Frech

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Babylover, 12. SSW am 07.10.2021, 16:30 Uhr

Hallo Lini,

Das klingt ja nicht so toll:-( ja genau du besprichst es mit deinem Frauenarzt. Am besten schilderst du deine Probleme, vor allem die gesundheitlichen, und bittest um ein Beschäftigungsverbot.
Ich hoffe es klappt. Drück dir die Daumen und das es dir besser geht:-)

Lg

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Shaddi am 07.10.2021, 16:46 Uhr

Ist doch nicht dein Problem...

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Sweetlady2000 am 07.10.2021, 16:47 Uhr

Aber Kommentieren darf ich? Was ist denn das für eine Art und Weise? Kein Wunder dass manche AG lieber ältere einstellen.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Laewenzahn, 15. SSW am 07.10.2021, 16:49 Uhr

Hallo,

ich habe eine ähnliche Situation.
Wechsel von Schicht auf Tagschicht, bekomme Aufgaben die sonst keiner macht und davon auch eher weniger.
Dazu noch ein paar unschöne Sprüche.

Habe das beim FA offen und direkt angesprochen.
Sie kann mir leider kein BV aussprechen mit der Begründung, dass mein AG groß ist und immer einen alternativen Job findet. Und sie es das er mich in einen anderen Betrieb versetzt.

Sie würde mich allerdings krank schreiben.

Ich solle aber noch mal mit dem Betriebsarzt sprechen, er könnte das wohl ausstellen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Im Zweifel: hab einfach den Mut und sprich das beim FA an.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lisa618, 12. SSW am 07.10.2021, 17:05 Uhr

Warum willst du ein Beschäftigungsverbot?
Weil du nichts zu tun hast oder wegen dem sitzen?
Ich glaube der richtige Weg wäre erst mit deinem Arbeitgeber zu reden.
Ich bin sicher das niemand was sagt, wenn du „spazieren“ gehst und eventuell andere Tätigkeiten machen kannst oder so..
Was arbeitest du denn wenn ich fragen darf?
Es gibt bestimmt noch Alternativen.
Ich glaube nicht, dass der Frauenarzt ein Verbot ausstellt, weil du Langeweile auf Arbeit hast. Ich glaube es muss auf Arbeit erst eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.
Viel Glück

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Laewenzahn, 15. SSW am 07.10.2021, 17:13 Uhr

Achso, ich habe natürlich vorher schon im Betrieb selber das angesprochen.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lina167, 19. SSW am 07.10.2021, 17:35 Uhr

Ich hab mein Bv über den Betriebsarzt bekommen Angeblich wird in Hessen aufgrund von Corona jede Schwangere ins bv geschickt - so der Betriebsarzt

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lini123 am 07.10.2021, 17:51 Uhr

Also das war vielleicht etwas mittverständlich ausgedrückt. Ich arbeite in einer Behörde und der Wechsel war schon im Januar angedacht, allerdings wird immer erst zum 01.10. versetzt. Ich habe mich auch auf eine andere Stelle beworben, jedoch wurde ich aufgrund der ss dort hingesetzt.
Meine Gefahrenprognose die erstellt wurde hat gesagt dass es kein Problem darstellt in meinem Job weiter zu arbeiten, jedoch hat wohl niemand bedacht dass es für mich als Schwangere einfach nichts zu tun gibt..

Ich hätte mir auch sehr gewünscht dass die Stelle super ist und mich schon unglaublich drauf gefreut..

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lini123 am 07.10.2021, 17:51 Uhr

Vielen lieben Dank, das werde ich probieren!

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lini123 am 07.10.2021, 17:53 Uhr

Vielen lieben Dank, neben den etwas weniger netten Kommentaren hat mich das gerade sehr aufgebaut!

Der Betriebsarzt wird da leider nichts machen können, jedoch werde ich noch mal mit meinen Vorgesetzten sprechen und versuchen das mit meinem Steißbein in Griff zu bekommen. Wenn das nicht klappt dann werde ich noch mal zu meiner Ärztin gehen..

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Fri3da, 17. SSW am 07.10.2021, 17:54 Uhr

Das kann man so nicht verallgemeinern. Es kommt auf die individuelle Tätigkeit an und natürlich auch auf die Arbeitsstelle. Für jemanden der einen reinen Büro Job im Einzelbüro ohne Kundenverkehr hat sieht die Situation völlig anders aus, als für beispielsweise eine Krankenschwester oder eine Ärztin die mit Corona Patienten arbeitet - um mal ein besonders deutliches Beispiel zu wählen.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Sweetlady2000 am 07.10.2021, 17:54 Uhr

Da bin ich beruhigt ich habe das falsch verstanden. Leider erlebe ich als AG viele Menschen die einfach nur dreist und frech sind.

Ich drücke dir die Daumen das es bald eine Lösung für dein Problem gibt .

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von CajunShrimp am 07.10.2021, 17:57 Uhr

Hey

Also mal unabhängig vom BV… wenn ich an meine Jobwechsel denke, hab ich in der ersten Woche eigentlich noch nirgendwo operativ groß arbeiten können
Thematisiere es doch erstmal beim Chef und vielleicht ist es einfach ein ganz schlechter Einarbeitungsplan oder sonstiges. Sowas soll’s auch geben, unabhängig vom schwanger sein oder nicht.
Hab ich gerade mit meinem neuen Kollegen - sein Vorgänger hatte gelinde gesagt keinen Bock etwas sauber zu übergeben, der neue hat es nicht bemerkt und nun stehen wir da und versuchen ihn abzuholen als Kollegen mit an sich gleichen Aufgaben, aber für andere Bereiche.

Alles Gute!!
Liebe Grüße

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lini123 am 07.10.2021, 18:03 Uhr

Ja das habe ich schon versucht.. ich arbeite halt eigentlich an einer anderen Stelle an der ich auch nach der elternzeit wieder zurückkehre, also wurde mir gestern auf Nachfrage erklärt dass man mir ja keine andere Arbeit geben könne weil ich ja eh bald wieder weg bin und man dafür keine extra Stelle schaffen kann.
Das heißt ich mache weiter die Arbeit die denen gerade einfällt dass sie mal gemacht werden könnte.. ich gebe dem ganzen definitiv noch die nächste Woche über eine Chance und schau/ hoffe dass sich was ändert!

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lini123 am 07.10.2021, 18:04 Uhr

Ja das kann ich mir gut vorstellen! Aber das hätte ich mich nicht getraut

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Shaddi am 07.10.2021, 18:05 Uhr

Ach komm, immer dieses Getue, als würde wer die eigene Redefreiheit beschneiden. Soll ich jetzt antworten, dass ich ja wohl auch auf dich antworten darf oder was? Dann sind wir vom Niveau her wieder im Hauptforum angekommen -.- Nein, hab ich keinen Bock drauf.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Sweetlady2000 am 07.10.2021, 18:11 Uhr

Spar dir einfach deine sinnlosen Kommentare und dann ist gut . Jeder darf hier seine Meinung äußern, welchen Grund hattest du mich anzugreifen? Aber das sagt mehr über dich aus als du denkst ich wünsch dir eine schöne Schwangerschaft

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Shaddi am 07.10.2021, 18:15 Uhr

Angreifen, Alter xD Und natürlich wird aus dir auch sofort wieder ein Experte in Sachen Charaktereigenschaften.
Ich spars mir jetzt, du musst dich meinetwegen nicht mehr als Opfer fühlen.

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lisa618, 12. SSW am 07.10.2021, 18:24 Uhr

Ich hab mal gelesen, dass es für alle die beste Lösung wäre, wenn der Arbeitgeber dich selbst ins BV schickt.
Ich würde es mal ansprechen. Erst beim AG und dann beim FA

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lizzlie am 07.10.2021, 18:34 Uhr

So leicht ist das leider nicht ins BV zu kommen.

Frauenärzte schicken einen eigentlich nur und BV wenn Gefahr für dich oder dein Kind entsteht. Und das ist im Bürojob eigentlich nicht der Fall

Du kannst dich natürlich erst mal krank schreibe lassen, wenn es dir körperlich nicht so gut geht

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lina167, 19. SSW am 07.10.2021, 19:39 Uhr

Tatsächlich bin ich Assistentin der Gf -100% Büro sogar einzelbüro und homeoffice Möglichkeit und wurde auch wegen meiner Plazenta Problematik ins bv geschickt. Der Betriebsarzt meinte jedoch das Corona ausreichen würde als Grund, da die Verordnung in Hessen derzeit so ist

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Lady of Damned am 08.10.2021, 11:01 Uhr

Ich habe mir jetzt nicht alle Nachrichten genau durchgelesen aber es gibt zwei Möglichkeiten des Beschäftigungsverbot.
(Achtung, wird wohl etwas länger )

Das eine ist das betriebliche BV, welches nur der Arbeitgeber aussprechen kann.
Ich bin z.B. in der Pflege tätig und wenn bei uns die Meldung gemacht wird, dass man schwanger ist, macht man einen Termin mit dem Betriebsarzt aus.
Der füllt dann zusammen mit der Schwangeren eine Gefährdungsbeurteilung aus. Mit diesen Unterlagen geht es dann zum Vorgesetzten, bei uns die Pflegedirektion, der dann aufgrund dessen entscheidet, ob ein teilweises/generelles BV ausgesprochen wird.
Das ist übrigens auch die "elegantere" Lösung für ein BV.

Dann gibt es noch das BV, welches der Arzt aufgrund der Gesundheit der Schwangeren aussprechen kann.
Gründe dafür wären z.B. vorangegangene Fehlgeburten oder Risikoschwangerschaften.
Ärzte machen das allerdings sehr ungern, da sie das BV gegenüber höheren Institutionen rechtfertigen müssen.
Da wurde wohl in der Vergangenheit auch oftmals zu schnell ein BV ausgesprochen, weshalb es mittlerweile engmaschiger kontrolliert wird.
Ohne triftigen gesundheitlichen Grund wird dich also kein Arzt in ein BV versetzen.
Der Kompromiss ist dann eben der gelbe Schein. Da rutscht man allerdings nach 6 Wochen ins Krankengeld ab, bekommt also weniger Geld und das möchte man natürlich nicht.

Ich weiß nicht wie riesig euer Betrieb ist und in welcher Branche du arbeitest.
In jedem Fall würde ich an deiner Stelle das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, bei Bedarf vorab Rückhalt über den Betriebsrat suchen, falls vorhanden.
Ich weiß ja nicht, ob es bei euch einen betriebsärztlichen Dienst gibt, den du kontaktieren kannst?
Möglicherweise kann dein Chef dabei behilflich sein, deinen Arbeitsplatz zu optimieren, damit du es beim Arbeiten möglichst bequem hast?
Vielleicht besteht bei dir ja auch die Möglichkeit von Homeoffice, sodass du zu Hause bessere Möglichkeiten schaffen könntest, um den Arbeitstag zu bestreiten.
Aber an einem Gespräch mit dem Chef führt wohl nichts dran vorbei..

Alles Gute

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von FranziASL, 16. SSW am 08.10.2021, 14:28 Uhr

Huhu , also ich habe ein Teil BV ich gehe aktuell nur 4 h
Jede andere stundenanzahl wäre auch möglich gewesen ..meine fa hat es mir so angeboten und ich habe nicht abgelehnt und ich habe auch nur einen bürojob im sitzen mit mäßigem Kundenverkehr..

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von mari82 am 08.10.2021, 14:51 Uhr

Huhu..
Ich sitze auch schon immer im Büro und bei beiden Kids ab dem 6/7 Monat BV bekommen.
Mein Chef war einfach ein Kotzbrocken und ich hatte Wehen auf dem ctg ..
Von dem her wäre es wurscht gewesen ob Büro, sitzen oder was anderes...
Es ging einfach nicht mit Arbeiten.

GLG

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Re: Erwirken eines Beschäftigungsverbots

Antwort von Fri3da am 09.10.2021, 15:44 Uhr

Wenn du eine gesundheitliche Problematik hast ist das natürlich was anderes. Ich lebe und arbeite allerdings auch in Hessen und auch der Schutzverordnung kann man da keine generelle Aussage zu entnehmen.
Es handelt sich immer um eine Einzelabwägung. Wenn man jemanden allerdings ins BV schicken will, kann man das meiner Meinung nach immer begründen und sicher auch besonders in der aktuellen Situation.

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