Juni 2022 Mamis

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Geschrieben von MissDingeling, 33. SSW am 28.04.2022, 18:04 Uhr

Elternzeit...

Kurz heute mit meiner Pädagogischen Leitung gesprochen, wegen Elternzeit.. Sie sagte, spätestens 7 Wochen vorher.. Ja alles klar sagte ich.
Und dann ratter ratter ratter... Oh ****...ich habe noch 7 Wochen und 3 Tage..
Morgen bekommt sie das Schreiben, haha.. So typisch ich..

 
8 Antworten:

Re: Elternzeit...

Antwort von Meins am 28.04.2022, 18:21 Uhr

Hallo,
Die Elternzeit beginnt nicht mit der Geburt, da kommt erst der Mutterschutz erst dann beginnt die Elternzeit
Mutterschutz sind in der Regel 8 Wochen. D.h. du hättest sogar noch bis eine Woche nach Geburt zeit, die Elternzeit zu beantragen.

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Re: Elternzeit...

Antwort von Lulubu, 33. SSW am 28.04.2022, 19:08 Uhr

Ich musste jetzt auch meine zweite elternzeit um 11 Tage verlängern, sonst hätte ich bis zum Mutterschutz eben diese 11 Tage arbeiten müssen. Hatte ganz vergessen, dass ich beim zweiten Kind nur 2 Jahre elternzeit beantragt hatte

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Re: Elternzeit...

Antwort von MissDingeling, 33. SSW am 28.04.2022, 20:18 Uhr

Ach was.. und ich dacht schon, ich sei spät dran
Soviel "Stress" also um Nichts ..
Nun gut, Hacken dran, ist fertig...

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Re: Elternzeit...

Antwort von Anja1712 am 28.04.2022, 22:06 Uhr

Aus März einschleich:
Du kannst den Antrag noch gar nicht abschicken, da du das Geburtsdatum noch nicht kennst. Wenn du vor dem errechneten ET entbindest ist ja noch alles schick, da dir die Tage Mutterschutz, die dir vorher flöten gegangen sind hinten ran gehängt werden - so dass du in dem Fall volle 14 Wochen Mutterschutz hast. Wenn dein Geburtstermin also am 19.06. ist, beginnt die Elternzeit am 15.08., egal ob du vor ET oder am ET entbindest.
Wenn du überträgst, also beispielsweise um 7 Tage, dann bekommst du trotzdem noch 8 Wochen Mutterschutz hintenran, so dass du insgesamt 15 Wochen Mutterschutz dann hättest, damit verschiebt sich aber auch der Beginn deiner Elternzeit um 7 Tage nach hinten (dann auf den 22.08.). Somit kannst du den Antrag noch gar nicht abschicken, es sei denn du weißt schon vorab, dass ein Kaiserschnitt an Tag ET-x gemacht wird, dann wäre das wahrscheinlich möglich.

LG Anja

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Re: Elternzeit...

Antwort von Wurzelwurm am 29.04.2022, 9:08 Uhr

Natürlich kann man die Anmeldung schon abschicken, gar nicht so unüblich. Das genaue Datum reicht man dann nach der tatsächlichen Geburt ein.

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Re: Elternzeit...

Antwort von Anonymeria, 33. SSW am 29.04.2022, 14:41 Uhr

Die 7 Wochen vor Geburt zählen ja für das Elternteil was nicht das Kind bekommt.
Für meinen Freund haben wir die Mitteilung deshalb Anfang der Woche abgegeben.
Ich hab ja noch etwas mehr Zeit, da aber schon feststeht das ich zwei Jahre nehmen werde, werde ich meine demnächst auch abgeben.
Ich gebe halt wie mein Freund nur Lebensmonate an und das Geburtsdatum wird später nach gereicht.
Den VET kennt er ja, auch durch den Mutterschutz.
So kann mein Chef aber natürlich schon besser planen. Auch zwecks Vertretung.
So muss dann auch später nur das Datum nachgereicht werden.
Wollte halt so viel wie möglich jetzt schon jetzt erledigen, weil wahrscheinlich mein Freund und ich nach der Geburt viel anderes zu tun haben werden. Ist unser erstes und daher ja alles neu.
Elterngeldantrag ist auch schon ausgefüllt bis auf die Daten vom Kind, damit später alles schnell und einfach geht. Fehlende Daten ergänzen und losschicken.

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Re: Elternzeit...

Antwort von Fri3da am 01.05.2022, 21:09 Uhr

... oder man gibt die Elternzeit in Lebensmonaten des Kindes an. Auch das ist nicht so unüblich

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Re: Elternzeit...

Antwort von eislady am 02.05.2022, 7:43 Uhr

So ist es bei uns auch üblich. Wir schreiben aber zusätzlich noch die Daten wie sie laut ET wären mit einem ca. in Klammern dazu.

Also dann für die Mama: Elternzeit von Ende Mutterschutz (ca. 'Datum von ET + 8 Wochen') bis 12. Lebensmonat (ca. 'Datum ET + 12 Monate')

Endgültig beantragen kann ich dann eh erst mit Geburtsurkunde. Die will der Arbeitgeber als Nachweis sehen.

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