von Bashra, 15. SSW am 02.01.2021, 9:01 Uhr |
Elternzeit
Hallo, ich habe eine Frage und möchte bitte keine unfreundlichen Kommentare.
Bisher ist geplant 1 Jahr Elternzeit zunehmen. Mein Mann geht in Vollzeit arbeiten, ich habe ebenfalls eine Stelle in Vollzeit ( die ich nach der Elternzeit reduzieren werde )
Nun folgende Frage. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit nehme, könnte ich dann im zweiten Jahr Geld beim Amt beantragen? Oder werde ich abgelehnt weil ich a Verheiratet bin und b selbst einen Job habe? Nein ich möchte nicht Basis Plus beantragen und könnte neben her arbeiten gehen. Ich möchte gerne GANZ für mein Kind zu Hause sein.
Re: Elternzeit
Antwort von Bärenohr am 02.01.2021, 9:38 Uhr
Guten Morgen!
Nein, wenn du als einzige von euch beiden Elternzeit nimmst, hast du nur Anspruch auf die 12 Monate. Im zweiten Jahr dann nicht mehr. Da kannst du zwar Elternzeit nehmen, würdest aber keine Ersatzleistung in Form von Elterngeld erhalten.
Mit dem Elterngeldplus könntest du den Zeitraum ausdehnen, bekommst dann aber halt monatlich weniger.
Arbeiten musst du auch bei Elterngeldplus nicht - dazu zwingt dich die Inanspruchnahme dieser Form der Ersatzleistung nicht.
Auch wenn du z.B. für das zweite Jahr Elternteilzeit beantragst, kannst du diese paradoxer Weise mit 0 Stunden machen.
Wenn du aber arbeiteten willst, müssen es ohne dass dein AG etwas dagegen sagen kann (wenn der Betrieb groß genug ist) mindestens 15 Std pro Woche sein und es dürfen maximal 30 sein.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten.
Liebe Grüße!
Re: Elternzeit
Antwort von cm2507 am 02.01.2021, 12:09 Uhr
Wenn du normales Elterngeld in Anspruch nimmst, bekommst du eben Geld bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Du kannst dann ohne Probleme noch weiter in Elternzeit bleiben, es stehen dir drei Jahre Elternzeit zu in denen dir dein Job garantiert bleibt. Ob du in der Zeit Geld vom Amt bekommst (zum Beispiel Wohngeld oder Ähnliches) hängt wenn du verheiratet bist auf jeden Fall von dem gemeinsamen Einkommen ab. Wenn dein Mann also eine normale Vollzeitstelle hat und nicht extremer Geringverdiener ist, wirst du keine Chance haben noch Geld irgendwoher zu beziehen. Du kannst ja schauen, wie ihr über Steuerklassenwechsel euren monatlichen Betrag „erhöhen“ könnt und du bekommst natürlich Kindergeld.
Re: Elternzeit
Antwort von IonaLeo, 17. SSW am 02.01.2021, 12:41 Uhr
Also du kannst theoretisch schon Geld beim Amt beantragen. Ob du verheiratet bist ist egal, wenn du einen festen Partner hast mit dem du zusammen lebst wird sein Einkommen auf jeden Fall mit einberechnet. Wichtig ist auch wieviel Miete ihr zahlt. Online findest du diverse Rechner die dir grob sagen ob du überhaupt was bekommen würdest.
Re: Elternzeit
Antwort von Sarii24 am 02.01.2021, 13:49 Uhr
Also nimmst du 1 jahr Elternzeit bekommst du das bissel Geld über ein Jahr (bis zum ersten Geburtstag des Kindes). Nimmst du allerdings 2 Jahre Elternzeit, bekommst du das wenige Geld auf 2 Jahre verteilt, sprich noch weniger Geld. Wenn ich könnte würde ich auch 2 Jahre gehen, aber das schaffe ich vom Geld her nicht und gehe wieder 1 Jahr in Elternzeit, mein Partner geht 2 Monate. Den ersten Lebensmonat und den 13 Monat wo ich wieder auf arbeit bin, wegen Eingewöhnung Tagesmutter. So haben wir das jetzt auch bei meiner Tochter gemacht. Wusste nur keiner das ich so schnell wieder Schwan werde
Re: Elternzeit
Antwort von Bashra, 16. SSW am 03.01.2021, 10:14 Uhr
Ich danke euch für eure Antworten. Sie waren sehr hilfreich
Re: Elternzeit
Antwort von Abc12 am 03.01.2021, 16:37 Uhr
Beantragen kann man alles, bekommen wird man es nicht. Solange man ein Arbeitsverhältnis hat und freiwillig in Elternzeit geht, ist der Steuerzahler bzw. sind die Ämter nach dem Elterngeld raus. Wäre ja auch noch schöner, sonst würde ich die vollen 3 Jahre Leistungen beantragen.
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