Dezember 2011 Mamis

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Geschrieben von Hoffi79, 18. SSW am 26.06.2011, 21:56 Uhr

Elternzeit

Hallo zusammen,
ich habe zur Zeit leichte Differenzen mit meinem Chef.
Er wollte von mir genau wissen, wann er wieder mit mir rechnen kann.
Ich habe ihm dann gesagt, daß ich im ersten Jahr auf keinen Fall wieder kommen und dann muß man mal sehen, wie sich alles so entwickelt.
Evtl. als Aushilfe, aber da müßte man dann nochmal drüber sprechen.
Jetzt habe ich heute erfahren, daß morgen eine Stellenanzeige in der Zeitung steht. Und zwar sucht er eine Schwangerschaftsvertretung bis Ende 2012.
Was soll denn das jetzt. Geht er davon aus, daß ich dann auf jeden Fall wiederkomme. Davon war nie die Rede

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht. Muß ich ihm jetzt schon verbindlich sagen, wann ich wiederkomme???

Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von abckatze, 16. SSW am 26.06.2011, 22:06 Uhr

erst nach der geburt musst du es verbindlich angeben. da gibt genaue fristen...genaueres weiß ich aber leider noch nicht.
hey und dein chef sucht jetzt eine vertretung für dich. und vertretung heißt, wenn du wieder kommst geht sie... ggf kann die dich dann länger vertreten, bist du wieder dabist.

schönen abend dir noch!

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Re: Elternzeit

Antwort von JaMaMama, 18. SSW am 26.06.2011, 22:09 Uhr

Nein, das musst du nicht! Ich glaube 6 oder 8 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres musst du sagen, ob du wieder kommst oder noch ein Jahr dran hängst.
Aber dein erstes Jahr geht doch auch bis Ende 2012!
Ich glaube wenn du schon eher wieder kommen willst, musst du ihm bescheid geben, das weiß ich aber nicht sicher!
Viele Grüße Steffi

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Re: Elternzeit

Antwort von Fidelia, 17. SSW am 26.06.2011, 22:55 Uhr

Hallo!

Soweit ich von meiner ersten Schwangerschaft weiß, muss man verbindlich sagen, wie lange man in Elternzeit geht, sobald man sie beantragt. Das geschieht aber ja erst nach der Geburt. Bis dahin bist Du zu nichts verpflichtet, wobei es natürlich sehr fair ist, wenn Du Deinem Chef jetzt schon sagst, dass Du im ersten Jahr nicht zurück kommen möchtest. Da Du Deinem Chef gesagt hast, dass Du das erste Jahr definitiv nicht wieder kommst und danach noch nicht sicher bist, konnte er die Stelle nur so ausschreiben - länger geht ja nicht, weil Du das Recht hast, dann - nach einem Jahr - wieder zu kommen. Wenn Du nicht wiederkommst, kann er die Vertretung verlängern, wahrscheinlich wieder für ein Jahr, wenn Du noch ein Jahr zuhasue bleiben willst oder die Vertretung in halbtags umwandeln, wenn Du halbtags zurück willst usw. Wir hatten das auf der Arbeit öfter, dass eine Schwangerschaftsvertretung nach dem Jahr verlängert wurde, weil die betreffende Person die Elternzeit verlängert hat. Bei uns in der Verwaltung (Universität) wurde die Verbindlichkeit nämlich etwas lockerer gehandhabt. In meinem Fall hat aber meine Chefin auf eine Entscheidung gedrängt, so dass ich mich doch schnell festlegen musste. Das ist leider oft im Ermessenspielraum des Chefs, denn das Gesetz sieht die Verbindlichkeit beim Antrag vor.

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Re: Elternzeit

Antwort von Chrissi1988, 17. SSW am 27.06.2011, 8:44 Uhr

Du musst das auch mal aus der Sicht deinen Chefs sehen... Er muss sich darüber Gedanken machen, wie es die nächsten 1-3 Jahre ohne dich weiter geht. Ich finde es nur fair, wenn du eine ungefähre Angabe machen kannst.

Ich habe z.B. zu meinen Chef gesagt, dass ich 1 Jahr in Elternzeit gehe. Ganz evtl. bleibe ich dann auch noch 2-3 Monate länger, aber dann kann er wieder mit mir zählen.
Und ich denke mal nicht, dass deine Vertretung ein Problem damit hat, noch etwas länger deine Stelle einzunehmen.

Aber wieso sprichst du nicht einfach mit deinen Chef darüber?? Dann schafft ihr Unklarheiten aus dem Weg und du musst dir nicht dein Köpfchen zerbrechen.

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Re: Elternzeit

Antwort von MaryJ, 17. SSW am 27.06.2011, 15:24 Uhr

Hallo Hoffi,

du musst die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber beantragen und dann für einen Zeitraum von 2 Jahren verbindlich festlegen. Eine Verlängerung ider Verkürzung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

LG

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Re: Elternzeit

Antwort von Hoffi79, 18. SSW am 27.06.2011, 16:43 Uhr

Danke für eure Antworten,
ich war halt etwas verunsichert, weil ich auf keinen Fall wieder Vollzeit arbeiten möchte. Von daher hatte ich, und auch meine Kollegen, damit gerechnet, daß wir keine Vertretung, sondern eine unbefristete Stelle zu besetzen haben. Zumal eine andere Kollegin im Frühjahr 2013 in Rente geht, und ich dann ihre Teilzeitstelle besetzten könnte. Wir brauchen also eigentlich keine Vertretung sondern was unbefristetes. Aufgrund der Anzeige, hatte ich das Gefühl, daß mein Chef von mir verlangt, daß ich Vollzeit wiederkommen soll.
Naja, kommt Zeit kommt Rat.
Lg

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