August 2010 Mamis

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Geschrieben von Kathi10486 am 20.01.2010, 12:44 Uhr

Bin sauer-Unterhalt

Da habe ich wie ihr wisst ja am 11.1.erneut geheiratet und hatte gestern von der Unterhaltskasse nen Schreiben im Briefkasten:Nach ihrer erneuten Heirat wird für ihre Tochter Lena Sophie kein Unterhalt mehr gezahlt da der neue Ehemann Unterhaltspflichtig ist.

Also mein neuer Mann soll für ein Kind zahlen was er nicht mal gemacht hat und hat dann aber noch nicht mal das Sorgerecht...finde das eine Frechheit.

Der leibliche kümmert sich nie um seine Tochter und hat aber noch alle Rechte??!! Bin stinksauer,was ist das für ein Gesetzt?

 
12 Antworten:

Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von Trea am 20.01.2010, 13:21 Uhr

Lebe in trennung Tabea-Selenas Vater hat die Vaterschaft anerkannt und trotzdem soll mein noch Ehemann Unterhalt zahlen ist genauso unsinning.
Der knaller ist auch noch das mein noch Ehemann ,falls mir was passiert man weis ja nie,hat er auch noch das Sorgerecht.Hab das gefühl die Leute die Gesetze machen Leben nicht auf dieser Welt.
LG Andrea mit Tabea-Selena August 09

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Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von Nine8, 14. SSW am 20.01.2010, 13:51 Uhr

Das ist richtig so. Unterhaltsvorschuß bekommt man nur als Alleinerziehende. Nach der Heirat zählt nicht mehr ob der Vater der leibliche ist oder nicht.
Das ist deutsche völlig unsinnige Rechtsprechung. dein Mann müsste ja auch im Hartz IV Recht für seine nicht leibliche Tochter im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft aufkommen.

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Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von Kathi10486, 12. SSW am 20.01.2010, 14:54 Uhr

Ja das stimmt aber dann müssten sie es wenigstens so regeln das -der neue Papa-wenn er schon zahlen soll auch das volle Sorgerecht bekommt und der leibliche Vater eben das Besuchsrecht.

Hmm..werde mich da nochmal beim Anwalt absichern und nachfragen was man da tun kann bzw.was das noch für Bereiche betrifft denke es ändert sich ja auch die Lohnsteuerkarte ect.

Lg :)

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Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von CarmenOma am 20.01.2010, 17:37 Uhr

Das mit dem Sorgerecht lässt sich nur dann machen, wenn der Mann das Kind adoptiert - denke ich jetzt mal. Aber wie du schon sagtest - sichere das mal über deinen Anwalt ab - die neuen Rechtssprechung kenne ich jetzt nicht so genau. Da ändert sich ja alle Nase lang was ;-) Ich weiß nur, das es völlig unproblematisch ist den Familiennamen im Falle einer neuen heirat zu ändern falls dieses den Namen des Expartners trägt.
LG
Carmen

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Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von Augustine2010, 12. SSW am 20.01.2010, 17:55 Uhr

.... aber der leibliche vater muss der namensänderung zustimmen. der sohn meiner freundin trägt deshalb schon fast 7 jahre seinen namen, obwohl sie sich getrennt haben, als er 3 mon. alt war (vater ist fremdgegangen als sie mit dem kleinen im kh war- bitter, nicht?). sie hat vor 3 j. wieder geheiratet und mit dem neuen mann auch ein kind- alle haben einen gemeinsamen fam. namen- nur der große sohn nicht, weil der leibl. vater sich weigert. das ist total schlimm für die familie.

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@Kathi10486

Antwort von MiniCooper am 20.01.2010, 18:00 Uhr

Hallo,
das hättest du aber wissen müssen/können. Immerhin steht es schon im Bewilligungsbescheid des Unterhalts, daß es endet, wenn du heiratest. Manchmal ist auch ein bisschen Selbstinfo nicht schlecht!!!
Und wer sich VOR einem Ereignis kümmert, erlebt hinterher keine Überraschungen...

LG, MiniCooper.

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Re: Bin sauer-Unterhalt

Antwort von MiniCooper am 20.01.2010, 18:01 Uhr

und wenn dann der Kindsvater eine andere Frau heiratet, bekommt die dann auch das Sorgerecht und der leiblichen Mutter wird es entzogen???????????????????????????????????????????


also manchmal ehrlich.....

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Re: @MiniCooper

Antwort von Kathi10486, 12. SSW am 20.01.2010, 18:19 Uhr

Nein das stand vorher nirgendswo sonst hätte ich die Heirat auch angegeben^^Stand ja drinne-Laut meinen Ermittlungen haben sie am 11.1.geheiratet^^

Also ich bin immer von ausgegangen das der, der das Kind bastelt auch Unterhaltspflichtig ist hmm...so kann man sich irren naja.

Habs ja nun durch Zufall erfahren^^

Lg :)Kathi

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Re: @MiniCooper

Antwort von emanskii, 11. SSW am 20.01.2010, 19:11 Uhr

Da haben die guten aber ganz schön schnell ermittelt..

Schon putzig.
Aber kannst ja nun eh nix machen.

LG & ärger dich nicht so doll drüber!

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Re: @MiniCooper

Antwort von melikugel, 10. SSW am 20.01.2010, 21:12 Uhr

mann. das hab ich auch noch nie gehört! bin auch geschieden. werd ich jetzt nie heiraten können? außerdem hab ich jetzt schon ein namenproblem. ich hab den namen meines ex. das neue krümelchen wird diesen dann auch bekommen. das wird mein freund sicher nicht wollen. wenn ich meinen mädchennamen wieder zurückhaben will ist das kein problem. dann heiße ich aber anders als meine ersten zwei kinder. das will ich auch wieder nicht.. WAS SOLL ICH TUN???

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Re: @MiniCooper

Antwort von Katja L., 12. SSW am 20.01.2010, 21:25 Uhr

Wieso solltest Du nicht heiraten koennen? Wegen dem Unterhalt?
Ich denke, wenn Dein neuer Mann Dich liebt, dann nimmt er auch Deine Kinder an und kommt fuer sie genau so mit auf, wie fuer den Rest der Familie - seine eigenen (Eure gemeinsamen) Kinder.

Ansonsten: Selbst ist die Frau ;).

Wegen der Namen: Mach Dich doch mal im Rechts-Forum schlau!

LG,
Katja

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@Kathi

Antwort von Nine8, 14. SSW am 20.01.2010, 23:28 Uhr

Das wird dir schon bei Antragstellung mitgeteilt, das Heirat zur Einstellung des UV führt. Steht auch in der Info-Broschüre die man bekommt.

Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du nichts zurückzahlen musst. Rückwirkend bis zum 11.11.

Denn du bist verpflichtet jede Änderung mitzuteilen und nicht das Amt nachirgendwelchen Sachen zu fanden. Da hat dich bestimmt jemand angeschwärzt.

Ich kann mir kaum vorstellen, das die Ämter jeden Monat nen Bestandsabgleich mit dem Standesamt machen.

Dein jetziger Mann ist nach deutschem Recht auch nicht unterhaltspflichtig. Unterhaltspflichtig ist er nur Verwandten in gerader Linie.

Du kannst gern versuchen für dein Kind Hartz IV zu beantragen, aber da wird der Punkt der Bedarfsgemeinschaft zum tragen kommen.

Dir bleibt nur eine Beistandschaft einzurichten. Ist kostenlos für dich und das Jugendamt wird dann alles versuchen, um vom Kindesvater Unterhalt einzutreiben. Andere Möglichkeiten hast du nicht.

Wenn du dann so einen A... von leiblichen Vater für dein Kind hast, wie ich für meine zwei, dann geht der sein Leben lang nicht mehr arbeiten. Ich renne inzwischen hinter 70.000 € offenen Unterhaltsrückstände hinterher, die werd ich mein Leben lang nicht mehr sehen.

Der Staat macht es sich da ziemlich einfach, schließlich gibt es ja den "Ersatzvater" und der Staat ist fein raus.

Ich wünsch dir alles Gute.

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