Geschrieben von Chaosbande, 9. SSW am 07.11.2023, 9:35 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hey. Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung aufzustellen, bereits vor der Schwangerschaft. Dort wird festgehalten welche Gefahren dein Job birgt. Für Schwangere muss diese Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem MuSchG angepasst werden. Kommt dabei heraus das dein Arbeitgeber dich nicht einsetzten kann muss er deinen Arbeitsplatz so gestalten das du arbeiten kannst oder dich ganz oder teilweise ins Beschäftigungsverbot schicken. Das MUSS er machen. Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt. Ein Anruf dort sollte genügen, dann wird kontrolliert ob die Gefährdungsbeurteilung vorliegt und ob dein Chef dich weiterschäftigen kann oder ins BV schicken muss.
Du kannst deinen Chef da ja vorher mal nett drauf hinweisen bevor die Aufsichtsbehörden anklopfen und er gerügt wird.
Ich bin im teilw. Beschäftigungsverbot mit 15 h/Woche mit angepasstem gefahrenlosen Arbeitsplatz und im Homeoffice. Ist so ne super Sache. Ich falle nicht komplett weg, bekomme normal Lohn, meine Chefin bekommt meinen Ausfall über die Umlage von der Krankenkasse gezahlt. Es hat also keiner Nachteile dadurch. Nur 1x ein wenig Papierkram.
Liebe Grüße und alles Gute für dich :)
- Beschäftigungsverbot - N.w.11, 11. SSW 07.11.23, 8:59
- Re: Beschäftigungsverbot - Mira2505 07.11.23, 9:09
- Re: Beschäftigungsverbot - N.w.11 07.11.23, 9:14
- Re: Beschäftigungsverbot - Chaosbande, 9. SSW 07.11.23, 9:35
- Re: Beschäftigungsverbot - N.w.11 07.11.23, 9:43
- Re: Beschäftigungsverbot - Jule18, 7. SSW 07.11.23, 14:29
- Re: Beschäftigungsverbot - Kia83, 9. SSW 10.11.23, 21:02
- Re: Beschäftigungsverbot - Mira2505 07.11.23, 9:09
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