August 2019 Mamis

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Geschrieben von Felica am 12.03.2019, 9:54 Uhr

Ab morgen wieder arbeiten

Das stimmt nur teils und bezieht sich auf Untersuchungen welche nicht auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können. Wie ich schrieb, also zB eine Diabetestest bei dem man morgens nüchtern erscheinen muss. Die über die normale Vorsorgeuntersuchung hinausgehenden Termine dagegen ist jeder Schwangeren zumutbar in der Freizeit zu legen. Wären also die 3 Vorsorgeuntersuchung, der Diabetestest und medizinisch begründete Feindiagnostik welche darunter fallen, darüber weitere Untersuchungen dürften über das Mutterschutzgesetz nicht abgedeckt sein.

Das Problem der TE ist doch einfach das sie von etwas ausgegangen ist, nämlich dem BV, das sie nun nicht bekommt. Damit hätte sie so nie planen dürfen sondern erst die Entscheidung abwarten müssen. Die darüber hinaus auch jederzeit widerrufbar ist, selbst wenn sie ein BV bekommen hätte. Ihr persönliches Pech also. Es verwundert eh das vor Ablauf der ersten 12 Wochen so weit eine Terminplanung stattgefunden haben soll das alle Termine für die komplette Schwangerschaft stehen sollen. Auch wird der Arzt kaum so ausgebucht sein, das man da nicht mehr reagieren kann.

 
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