Thema:
Ab morgen wieder arbeiten
Ich arbeite als Kinderpflegerin in Vollzeit in der Kita und war nun erstmal 4 Wochen freigestellt. Ich hatte mich drauf eingestellt das ich nun Berufsverbot bekomme dies ist ja meist die Regel in diesem Bereich, aber nö am Freitag kam Post vom Labor das ich bis zum Mutterschutz weiter arbeiten kann.
Da war ich doch ziemlich überrascht
An alle die aktuell weiter berufstätig sind - dürft ihr Eure Vorsorgetermine vormittags bzw während der Arbeitszeit machen ?
Denn ich hab nun schon so einiges an Terminen innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ....will nicht erst 2 Wochen später abends dorthin.
Lg
von
Küken_Glück
am 11.03.2019, 18:03
Ich denke mal das wird bestimmt kein Problem sein.... ist ja eigentlich normal un der SS
von
Silvie3010
am 11.03.2019, 18:34
Das gehört zum Mutterschutzgesetz, dass dein Arbeitgeber dichh für Vorsorge etc. freistellen muss, soweit ich weiß
von
sternio
am 11.03.2019, 18:52
Das sollte doch normal sein, dass man auch während der Schwangerschaft seine Arbeitsleistung für sein Geld erbringt. Für mich war es ganz selbstverständlich, hatte allerdings keinen beruflichen Umgang mit Kindern. Ich durfte nur nicht mehr auf Baustellen und in Gefahrenbereiche gehen.
Was mich nur wundert: am Freitag kam Post vom Labor das ich bis zum Mutterschutz weiter arbeiten kann. Hat das denn das Labor entschieden, dass du weiterarbeiten kannst, oder hab ich da was falsch verstanden?
Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 19:59
Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen, ohne dass du die Zeit nacharbeiten musst oder das Gehalt gekürzt wird. Ich lege meine Termine immer auf früh morgens sodass ich max. 1 h später zur Arbeit komme.
von
Maya816
am 11.03.2019, 20:10
Man hat ja ein Recht auf Freistellung für die Untersuchungen in der SS - da sollte eigentlich kein AG was dagegen sagen.
Ich würde halt versuchen, die Termine trotzdem möglichst passend zu deinen Arbeitszeiten zu legen. Ich hab meine z.B. immer recht früh morgens, so dass ich dann - wenn überhaupt - nur etwas später im Büro bin, als sonst.
von
Sonnenblume1419
am 11.03.2019, 20:18
Vielen Dank schonmal!
@Uriah: ich musste letzte Woche zum Betriebsarzt der mir Blut abnahm , diese Ergebnisse kamen aus dem Labor.
von
Küken_Glück
am 11.03.2019, 20:20
Dann hat dir der Betriebsarzt sicher erklärt, dass du dann wieder arbeiten musst, wenn bestimmte Immunitäten positiv sind. Das Labor selber wird die Entscheidung nicht treffen, ob du arbeiten musst, richtig?
Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 20:50
Hallo aus dem mai-bus. Das mit den freistellungen stimmt nur teils. Es gilt für arzttermine welche zeitlich nicht anders möglich sind. Wenn man also wegen dem zuckertest nüchtern morgens erscheinen muss, dann muss der AG einen morgens freistellen. Normale vorsorgetermine welche ja terminlich nicht so streng sind, soll man außerhalb der Arbeitszeit legen. Da kann der AG also durchaus ein Veto einlegen. Ich würde einfach mit dem AG reden was genau jetzt Sache ist und dann gegebenenfalls die Termine entsprechend verschieben. Sollte eigentlich kein Ding sein.
von
Felica
am 11.03.2019, 21:57
Hallo aus dem September,
schließe mich an. Wir haben Gleitzeit auf Arbeit von 06:00 bis 19:00 Uhr, wann man seine Sollzeit bringt ist dem AG egal aber bezahlte Freistellung / Stundengutschrift gibt es nicht.
von
HeyDu!
am 11.03.2019, 22:54
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre schwangeren Mitarbeiterinnen für Untersuchungen, die die Schwangerschaft betreffen, bei vollem Lohn freizustellen. Auch ist die Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vergütung so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Dauer der Freistellung gearbeitet hätte. Ein Ausgleich für die durch § 16 Satz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) entstehenden Lohnkosten ist im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) nicht vorgesehen. Somit trägt der Arbeitgeber die hieraus folgenden Kosten allein.
von
alenquer
am 12.03.2019, 06:13
Natürlich kommt man, wenn möglich, seinem Arbeitgeber entgegen. Aber immer klappt das eben auch nicht. Dann kannst du, nach Absprache mit deinem Chef bzw. Kollegen, auch in der Arbeitszeit gehen.
von
alenquer
am 12.03.2019, 06:16
Genau, so ist es auch
von
katlin
am 12.03.2019, 06:24
Wer seine Arbeitszeit aber frei gestalten kann und keine starren Zeiten hat, hat trotzdem Pech. Glaubt es oder glaubt es nicht.
von
HeyDu!
am 12.03.2019, 08:51
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Gleitzeit-und-Arztbesuche_137672.htm
von
HeyDu!
am 12.03.2019, 08:57
Das stimmt nur teils und bezieht sich auf Untersuchungen welche nicht auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können. Wie ich schrieb, also zB eine Diabetestest bei dem man morgens nüchtern erscheinen muss. Die über die normale Vorsorgeuntersuchung hinausgehenden Termine dagegen ist jeder Schwangeren zumutbar in der Freizeit zu legen. Wären also die 3 Vorsorgeuntersuchung, der Diabetestest und medizinisch begründete Feindiagnostik welche darunter fallen, darüber weitere Untersuchungen dürften über das Mutterschutzgesetz nicht abgedeckt sein.
Das Problem der TE ist doch einfach das sie von etwas ausgegangen ist, nämlich dem BV, das sie nun nicht bekommt. Damit hätte sie so nie planen dürfen sondern erst die Entscheidung abwarten müssen. Die darüber hinaus auch jederzeit widerrufbar ist, selbst wenn sie ein BV bekommen hätte. Ihr persönliches Pech also. Es verwundert eh das vor Ablauf der ersten 12 Wochen so weit eine Terminplanung stattgefunden haben soll das alle Termine für die komplette Schwangerschaft stehen sollen. Auch wird der Arzt kaum so ausgebucht sein, das man da nicht mehr reagieren kann.
von
Felica
am 12.03.2019, 09:54
Also ICH habe auch beim ersten Termin SÄMTLICHE Termine bis ET vom Arzt, bzw. der Helferin vorgegeben bekommen. Da sind wirklich für mich unmögliche dabei, ich hätte auch gerne Randzeiten gehabt, habe ich aber nicht bekommen, sondern zumeist am späten Vormittag. Außerdem immer just an dem Tag, an dem ich nachmittags in der Grundschule unterrichte, ich also auch nicht mal eben wegbleiben kann... In unserer Gegend sind alle Frauenärzte so ausgebucht, dass keine neuen Patienten angenommen werden, wir werden darauf verwiesen, dass 1,5h Fahrt zumutbar seien. Da ich selbständig bin sind die Termine für mich zwar megaärgerlich, aber ich habe zumindest keinen unzufriedenen Chef im Nacken. Was ich aber damit sagen will: Doch, es gibt Fälle, wo die Termine komplett durchgeplant werden und auch Verlegungen insbesondere auf ‚günstigere‘ Zeiten nicht möglich sind.
von
Charly0815
am 12.03.2019, 10:20
Ich habe heute beim Frauenarzt angerufen es bleibt bei 11.30 Uhr früher oder später ist alles ausgebucht.
von
Küken_Glück
am 12.03.2019, 11:56