Geschrieben von alenquer am 12.03.2019, 6:13 Uhr |
Ab morgen wieder arbeiten
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre schwangeren Mitarbeiterinnen für Untersuchungen, die die Schwangerschaft betreffen, bei vollem Lohn freizustellen. Auch ist die Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vergütung so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Dauer der Freistellung gearbeitet hätte. Ein Ausgleich für die durch § 16 Satz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) entstehenden Lohnkosten ist im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) nicht vorgesehen. Somit trägt der Arbeitgeber die hieraus folgenden Kosten allein.
- Ab morgen wieder arbeiten - Küken_Glück, 17. SSW 11.03.19, 18:03
- Re: Ab morgen wieder arbeiten - Silvie3010 11.03.19, 18:34
- Re: Ab morgen wieder arbeiten - sternio 11.03.19, 18:52
- Re: Ab morgen wieder arbeiten - uriah 11.03.19, 19:59
- Re: Ab morgen wieder arbeiten - Maya816, 19. SSW 11.03.19, 20:10
- Re: Ab morgen wieder arbeiten - Sonnenblume1419, 18. SSW 11.03.19, 20:18
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