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Geschrieben von blubb12 am 07.10.2019, 10:06 Uhr

Wohnsitz Azubi

Ich hatte gerade den Ärger mit Zweitwohnsitz. Hauptwohnung ist in dem Ort, in dem man sich die meiste Zeit aufhält. Arbeitet sie also von Montag bis Freitag am Ausbildungsort, ist sie fünf Tage die Woche dort und nur zwei daheim.
Das Argument "familiärer Wohnsitz" (die Hauptwohnung kann auch die Wohnung sein, an der man sich nur am Wochenende aufhält), gilt scheinbar nur für Ehepaare. Man muss also offenbar verheiratet sein, Kinder oder nicht ist irrelelvant. Vater, Mutter, Kinder sind also nicht automatisch eine Familie, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Den Ärger hatte ich gerade: Kinder, Schule, Kita, Vereine, Familie wurde ignoriert, ich musste detailliert aufschreiben, von wann bis wann ich mich an meinem Dienstort aufhalte (was dank Homeoffice tatsächlich nur drei Tage die Woche waren).
In dem Formular gab es zumindest keine Möglichkeit für Minderjährige/Azubis, also denke ich, da greifen die gleichen Regeln und sie kann nur die elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz angeben.

 
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