Geschrieben von steinii am 22.07.2021, 14:10 Uhr |
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat?
Vielen lieben Dank erstmal - liebe Felica
Also kämen die 167€ (67% von denn 3000€) noch zu den 375€? Oder weil es so gering ist bleibt es einfach bei den 375€?
Also der Plan war einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit zustellen, also würde das Mutterschaftsgeld ja dann auch von dem Teilzeitgehalt ausgehen.
Wenn ich meine Elternzeit jetzt verlängern würde und dann vor dem neuen Mutterschutz beende, würde das Mutterschaftsgeld also meinem alten Gehalt entsprechen aber nur wenn ich dann in diesen drei Monaten in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe, oder?
Ziemlich blöde Situation für mich und meinem Arbeitgeber
- Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 21.07.21, 17:09
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 21.07.21, 20:02
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 22.07.21, 14:10
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 22.07.21, 16:29
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 23.07.21, 17:17
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 23.07.21, 20:40
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 23.07.21, 17:17
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 22.07.21, 16:29
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 22.07.21, 14:10
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 21.07.21, 20:02