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Geschrieben von zschnecke am 16.05.2019, 15:52 Uhr

Tod der Eltern / Waise

Wir haben im Rahmen unseres Ehevertrages auch den Verbleib des Kindes und die Vermögensverwaltung geregelt(beim Notar).

Der Verbleib des Kindes bei der "Wunschperson" wird in der Regel vom Jugendamt geprüft. Bei uns sind die "Wunschpersonen" auch die Paten. Laut Jugendamt wird aber in der Regel dem Elternwunsch entsprochen.
Die Vermögensverwaltung liegt bei uns auch beim Paten (auch wenn das Kind woanders untergebracht wird, kommt kein externer Betreuter an das Vermögen des Kindes).
Das Kind hat erst mit 25 Jahren Zugriff auf sein Erbe.

 
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