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Geschrieben von Madzie04 am 09.05.2019, 20:26 Uhr

Tod der Eltern / Waise

Das steht im Erbvertrag unter dem Punkt Dauertestamentsvollstreckung. Treuhandkonten haben wir nicht. Allerdings 1 / 2 vermietete Häuser die mein Mann als Einzelkind von seinen Kinderlosen Tanten geerbt hat.
Unsere Kinder haben jeweils ein eigenes Konto, das sie aber jetzt schon selbstständig bedienen ( Kontoauszüge holen, zusammen gespartes Taschengeld aufbuchen).
Wenn es nicht rechtens wäre hätte der Notar es ja nicht in den Vertrag mit aufgenommen.

 
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