Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von CarWi am 08.05.2019, 20:35 Uhr

ReWegen Wohnraum

Soweit ich weiß, ist es bei privater Nutzung nicht genehmigungspflichtig, nur wenn man diesen vermieten will, gibt es Vorgaben.
Wir haben im Dach auch zwei Kinderzimmer ohne Fragen ans Rathaus.
Privat kann man wohnen wie man will.
Allerdings bin ich kein Fachmann.....

Lg Carmen

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.