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Geschrieben von Salkinila am 09.05.2019, 10:49 Uhr

Dachausbau Genehmigung

Wir haben nach dem Kauf unseres Hauses auch das Dachgeschoss ausgebaut und brauchten dazu keine Genehmigung. Wir haben vier große Dachflächenfenster - eine Genehmigung hätten wir nur für Gauben oder ähnliches gebraucht, d.h. wenn wir die Optik des Hauses verändert hätten. Wir leben allerdings in RLP, hier braucht man grundsätzlich keine Genehmigung, wenn man neuen Wohnraum unterm Dach schafft (bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3).

 
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