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Geschrieben von falue am 22.05.2019, 10:40 Uhr

Partnermonate splitten & Elterngeld

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Spliiting der Partnermonate und der Zahlung des Elterngeldes.

Wird einem zumindest für einen Monat Elterngeld gewährt wenn man die Partnermonate so splittet, dass man einen Monat innerhalb der ersten 14 Monate nimmt und den zweiten Monat z.B. im 20. Monat? Oder wird das Elterngeld dann komplett verwehrt?

Konkret:

Unser Sohn ist am 26.10.18 zur Welt gekommen. Mein Plan war den ersten Partnermonat vom 26.07.19 - 26.08.19 zu nehmen. Den zweiten dann ein Jahr später 26.07.20 - 26.08.20.

Das Elterngeld wir ja nur die ersten 14 Monate gezahlt. Damit würde der zweite Monat defitiv rausfallen. Frage ist, ob damit auch für den ersetn Monat nicht gezahlt würde.

Danke und Gruß
Flo

 
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