Geschrieben von sarahT am 24.08.2020, 18:19 Uhr |
Mutter-Kind-Kur
Das Problem ist die Zuständigkeit. Wenn die Kureinrichtung dich gesund entlässt bist du arbeitsfähig, Der Arzt müsste dich dann ja erneut, quasi frisch krank schreiben. Du warst ja in dem Moment arbeitsfähig. Wenn die KLinik dich als arbeitsunfähig entlässt kann dich der Arzt auf Grund der gleichen Diagnose weiter krank schreiben und du hast Anspruch auf Krankengeld.
Auch hier würde ich an einen Anwalt für Sozialrecht verweisen. Der sollte sich auskennen mit dem SGB V gesetzliche Krankenversicherung.
- Mutter-Kind-Kur - Elisa-Lotta 24.08.20, 8:30
- Re: Mutter-Kind-Kur - sarahT 24.08.20, 18:19