Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Berlin! am 16.09.2020, 11:09 Uhr

Haftung Kreditkarte

Okay....habe ich wohl falsch verstanden.

Die karte ist also nicht gestohlen worden oder sonst wie abhanden gekommen sondern es wurden die Daten missbraucht, durch Ausspähen im Netz oder Datenklau.
Du als Kreditkarteninhaberin haftest gras. bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro selbst, steht in § 675v BGB. Wann Du genau haftest, müßte sich aus den AGB der Karte ergeben.

Der Bank also weiter auf den Zeiger gehen, wenn Du nichts falsch gemacht hast, haftest Du auch nicht (grob vereinfacht gesagt).

 
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