Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von 3wildehühner am 21.08.2019, 22:25 Uhr

Haftpflicht bei den Großeltern

Die Versicherung handelt richtig. Die normale Haftpflichtversicherung muss für Schäden durch Kinder in dem Alter ( unter 7) nur zahlen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Es gibt aber die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt- das kostet aber etwas mehr.

 
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