Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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von einafets  am 26.11.2019, 8:28 Uhr

Familien Haftpflicht... Nachversicherungsschutz... Kennt sich jemand aus?

Habe telefonisch die Auskunft bekommen, dass auch nach Wegfall der Versicherungsbedingungen, z. B. Wenn Kind anfängt zu arbeiten und auszieht, oder Paare sich trennen, noch sechs Monate Versicherungsschutz besteht.
Ich finde nichts in den Bedingungen...
Ist das eventuell eine allgemeine, gesetzliche Regelung?
Oder muss das im Kleingedruckten der jeweiligen Versicherung stehen?

 
5 Antworten:

Re: Familien Haftpflicht... Nachversicherungsschutz... Kennt sich jemand aus?

Antwort von lilly1211 am 26.11.2019, 12:22 Uhr

Nein das wäre eine individuelle Regelung. Wenn du nichts Schriftliches hast würde ich mich keinesfalls darauf verlassen.

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Re: Familien Haftpflicht... Nachversicherungsschutz... Kennt sich jemand aus?

Antwort von einafets am 26.11.2019, 19:39 Uhr

Danke. Ich hatte es befürchtet. Dann versuche ich das mal schriftlich zu bekommen.
Natürlich verlasse ich mich da nicht auf eine mündliche Auskunft.

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Re: Familien Haftpflicht... Nachversicherungsschutz... Kennt sich jemand aus?

Antwort von Ellert am 27.11.2019, 6:28 Uhr

huhu

bei unseren Versicherungen ist es nicht so
weiss ich weil nämlich meine am 18. Geburtstag aus der Reiserücktritt und Auslands KV rausgefallen sind

dagmar

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Re: Familien Haftpflicht... Nachversicherungsschutz... Kennt sich jemand aus?

Antwort von einafets am 27.11.2019, 9:01 Uhr

Das ging jetzt nur um die Haftpflicht.
Sofern sie in der Ausbildung daheim wohnt, oder studiert bleibt sie erst mal in der Familien Haftpflicht. Bis maximal 25? Da müsste ich nochmal genau gucken.
Hier ist der Fall, dass sie in dem Jahr bis sie studiert, in einem gewissen Zeitraum arbeitet.
Lt. telefonischer Auskunft wäre das okay, wegen Nachversicherungsschutz.
Das hätte ich nur gerne schriftlich... Hatte gehofft, dass das vielleicht allgemeinen geregelt ist, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

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frag schriftlich an

Antwort von Ellert am 29.11.2019, 6:32 Uhr

danbn müssen sie ja schriftlich antworten und darauf kannst Du Dich dann im Zweifel berufen.

Haftpflicht waren meine auch noch drin,
Rechtsschutz auch solange daheim wohnend
bei uns endete es mit Auszug bzw bei der anderen mit Verdienst

dagmar

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