Geschrieben von LebenskunstAE am 13.05.2022, 21:57 Uhr |
Entschädigung
Mein Sohn wurde mit 6 Opfer eines Pädophilen Wiederholungstäters.
Kann ich jetzt auch noch nach 9 Jahren "Entschädigung" einklagen - sowohl mein Sohn als auch ich haben deutliche Spuren zu tragen :(
Zitat aus dem Urteil gegenüber dem Wiederholungstäter:
"Die beantragte Sicherungsverwahrung wird abgelehnt, da die zu erwartenden Schäden bei den zu erwartenden Opfern zu gering sind."
*Ich hab einen GdB von 40 - auf Grund der Straftat .......
- Entschädigung - LebenskunstAE 13.05.22, 21:57
- Re: Entschädigung - KKM 14.05.22, 2:59
- Re: Entschädigung - Annika03 15.05.22, 7:43
- Re: Entschädigung - KKM 15.05.22, 8:20
- Re: Entschädigung - LebenskunstAE 15.05.22, 16:52
- Re: Entschädigung - LebenskunstAE 15.05.22, 16:55
- Re: Entschädigung - KKM 15.05.22, 8:20
- Re: Entschädigung - Annika03 15.05.22, 7:43
- Re: Entschädigung - Berlin! 16.05.22, 10:42
- Re: Entschädigung - KKM 14.05.22, 2:59
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