Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 16.05.2022, 10:42 Uhr

Entschädigung

Dir/Euch könnten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen (habe ich nicht geprüft).
Ansprüche auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Ihr könntet daneben auch Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben nach dem BGB direkt gegenüber dem Täter.
Hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

 
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