Geschrieben von NiKra am 04.05.2022, 13:14 Uhr |
Wie berechnet sich das Gehalt im beruflichen Beschäftigungsverbot?
Ich arbeite im Gesundheitswesen im OP und werde, sobald ich meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteile, ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wie berechnet sich mein Gehalt im Beschäftigungsverbot? Bekomme ich lediglich mein Grundeinkommen der letzten drei Monate, oder wird das komplette Nettogehalt, sprich Grundeinkommen plus Schichtzulagen, gezählt?
Vielen lieben Dank!
Re: Wie berechnet sich das Gehalt im beruflichen Beschäftigungsverbot?
Antwort von Wurzelwurm am 04.05.2022, 14:27 Uhr
Man nimmt dein Grundgehalt und die Zulagen (als Durchschnitt) der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Diese werden aber einfach aufs Brutto draufgerechnet und sind somit nicht mehr steuerfrei. Dadurch hast du an sich etwas weniger Geld als ohne BV, dafür zählen sie dann aber fürs Elterngeld mit.
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