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Geschrieben von Lotusblume84 am 19.05.2021, 8:59 Uhr

Elterngeld und Steuerklasse

Um jetzt für die Höhe des Elterngelds die Steuerklasse zu ändern ist es zu spät.
Wenn das Kind da ist, wirkt sich die Steuerklasse für auf die Liquidität aus, ebenfalls davor, am Jahresende wird der Lohnsteuerausgleich gemacht. 4,4 macht Sinn da das Elterngeld zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d. H. Es wird bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt.
Bei 3,5 kommt es eher zu steuernachzahlungen.
Nein, Sonderbezüge sind außen vor.

 
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