Geschrieben von Thom am 16.05.2021, 13:23 Uhr |
Elterngeld und Steuerklasse
Hallo zusammen,
wir haben kürzlich geheiratet und erwarten Ende Juni unser erstes Kind. Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin. Vielleicht kann hier jemand helfen
Steuerklasse: Wir wurden automatisch in 4-4 eingeteilt. Bringt ein Wechsel in 3-5 bzw. 5-3 wirklich etwas, oder ist das mehr ein Liquiditätsvorteil und nach der Einkommenssteuererklärung hat man exakt gleich viel Netto erhalten? (Bezüglich Elterngeld ist mir der Vorteil bekannt, hierzu haben wir leider zu spät geheiratet…)
Während Elterngeldbezug: Bei uns wird „klassisch“ die Mutter 12 Monate Basiselterngeld erhalten, der Vater 2 Monate. Macht es hier Sinn die Steuerklassen anzupassen auf 5-3 oder wäre das auch in diesem Falle „nur“ ein Liquiditätsvorteil, wie oben beschrieben?
Bonuszahlungen vom AG während Elterngeldbezug: Wenn die Mutter während den 12 Monaten Basiselterngeld-Bezug noch Bonuszahlungen vom AG erhält (bspw. Weihnachtsgeld oder eine Prämie). Wirkt sich das negativ, sprich mit Abzügen, auf das Elterngeld aus oder läuft das unabhängig davon als Sonderzahlung?
Danke!
Re: Elterngeld und Steuerklasse
Antwort von Lotusblume84 am 19.05.2021, 8:59 Uhr
Um jetzt für die Höhe des Elterngelds die Steuerklasse zu ändern ist es zu spät.
Wenn das Kind da ist, wirkt sich die Steuerklasse für auf die Liquidität aus, ebenfalls davor, am Jahresende wird der Lohnsteuerausgleich gemacht. 4,4 macht Sinn da das Elterngeld zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d. H. Es wird bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt.
Bei 3,5 kommt es eher zu steuernachzahlungen.
Nein, Sonderbezüge sind außen vor.
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