Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Tini_79 am 15.06.2019, 23:27 Uhr

Das ist aber totaler Quatsch, mausebär

Wenn die Arbeitsbedingungen nicht dem Muttschutzgesetz entsprechen, dann muss der AG ein BV ausstellen und nicht etwa der niedergelassene Frauenarzt. Der AG füllt mit der Frau eine Gefährdungsbeurteilung aus und danach entscheidet sich, ob sie dort weiter arbeiten kann oder nicht.
Im Zweifel hilft auch das Gewerbeaufsichtsamt weiter.

Das hat nichts mit persönlichen Beschwerden der Schwangeren zu tun.

 
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