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Geschrieben von Felica am 30.07.2020, 20:28 Uhr

Aufteilung Elternzeit -HILFE

Das geht so nicht.

Mutterschutz ist mindestens 8 Wochen nach Geburt bzw solltesr du vor Geburt auch welchen nehmen, dann mindestens vor und nach 14 Wochen. Mindestens deshalb, weil wenn das Kind sich nicht an den ET hält, verschiebt sich der Mutterschutz. Ich hatte zB insgesamt 15 Wochen, weil Kind 1 Woche nach ET kam. Das kann dazu führen das der Mutterschutz bis in den 3ten Lebensmonat geht. Man muss aber für das EG ganze Lebensmonate nehmen, sonst eflischt für den Monat der Anspruch. Zudem sind 8 Wochen mutterschutz keine 2 ganze Monate sondern weniger. Sollte euer Kind also am 24.11 kommen, was eher unwahrscheinlich ist, dann ginge ein Lebensmonat vom 24ten bis zum 23ten des darauf folgenden Monats. Und für den müsstest du auch komplett die Voraussetzungen für EG erfüllen, sprich also weniger als 30 Std die Woche arbeiten. Wenn du also statt an einem 24zen erst ab dem 1ten wieder unter 30 Std kommst, dann bekommst du für den Lebensmonat kein EG. Ausserdem müsstest du jegliches Einkommen der EG- Kasse mitteilen, es wird dann mit dem EG verrechnet. Dir wird die Zeit des mutterschutzes auf jeden Fall beim EG abgezogen. Da kommst du auch nicht drum.

Dazu muss man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Jegliche Änderung daran benötigt die Zustimmung des AG. Ausser du gehst wegen Kind 2 erneut in Mutterschutz. Oder es fällt unter Härtefall. Dazu entfällt der Kündigungsschutz 4 Monate nach Geburt, ausser du befindest dich in EZ. Alle Basismonate EG müssen bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden, danach darf nur noch EG plus bezogen werden. Wobei ab dem 15ten dann immer mindestens einer EG beziehen muss, es darf keine Lücke entstehen.

Wenn wir davon ausgehen das Kind kommt wirklich pünktlich, müsstest du also so das dem AG mitteilen: EZ vom 24.11.20 - 23.1.01.21. Arbeit dann vom 24.01.21 - 23.06.21. Nimmt dein Mann in der Zeit EG, hättet ihr bis dahin 2 Monate für Dich und 5 für deinen Mann. Blieben 7 Monate welche du dann noch komplett nutzen kannst oder sie dir mit deinem Mann teilst. Bleibt ihr dabei gleichzeitig daheim verbraucht jeder von euch in der Zeit je einen Monat.

Ich bekenne, sofern dein Einkommen nicht extrem höher ist als das deines Mannes würde ich es nicht so machen. Sollte ein weiteres Kind bald folgen, so von der Planung, dann erst Recht nicht. Ich würde es eher so machen das ich klassisch die ersten 12 Monate EG nehmen würde. 13 und 14 dann für Papa. Noch besser wäre 13-16 mit EG plus. Hiesse halt doppelt so lange EG, dafür nur die Hälfte pro Monat. Danach würde ich schauen ob es finanziell machbar ist wenn ihr beide auf TZ zurück geht. Solltet ihr beide es finanziell schaffen wenn ihr nur 25-30 Std die woche arbeitet, würde ich versuchen die 4 Partnerschaftsbonusmonate mitzunehmen. So könntet ihr beide zusammen die Betreuung des Kindes übernehmen und ein Teil der Zeit überbrücken. Den in vielen Gegenden werden die Kinder nur zum August in die Betreuung genommen. Mit Glück kann man dann am 1.08.22 mit der Eingewöhnung bei Tagesmutter, Krippe oder KiTa starten. Und wenn alles super läuft ist das kind dsnn im September/Oktober gut eingewöhnt.

Geburtstermin im November ist wegen Beginn betreuung immer August nicht sehr günstig. Da sollte man sehr langfristig planen. Sollte es doch früher klappen, kann man immer noch weiter sehen. Besser so als einen Job zu kündigen weil man keine Betreuung hat und der AG sich wegen erneuter ET querstellt.

 
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