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Geschrieben von Schnurzel am 14.07.2020, 21:40 Uhr

Arbeitszimmer absetzen ?

Hallo,
Soweit ich weiß ist das gar nicht so einfach...
Das Zimmer darf kein Durchgangszimmer sein, z.B. zum Schlafzimmer oder so. Und es darf null komma null privat benutzt werden. Sprich, wenn ne Schlafcouch drin steht oder ein Schuhregal für die Winterstiefel gilt das nicht.
Das kam in unserem Lokalradio zu Anfang von Corona, schau:
https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/wirtschaft/arbeiten-in-der-corona-krise-steuervorteile-durch-homeoffice,RvNZwba

Liebe Grüße
Schnurzel

 
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