Geschrieben von Wurzelwurm am 26.04.2022, 20:49 Uhr |
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Huhu, du darfst gesetzlich deine EZ 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.
Dein AG zahlt dir dann wieder den Zuschuß, den du bei Kind 1 auch bekommen hast und erhält dies über die Umlage 2 zurück. Er hat also keinen Nachteil an sich. Hast du ihm denn schon gesagt, dass du erneut schwanger bist? Das wäre natürlich das einzige, was ihm sauer aufstoßen könnte, wenn er mit dir gerechnet hat.
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? - Ranni 26.04.22, 18:16
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- Re: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? - Wurzelwurm 27.04.22, 0:44
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