Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 16.06.2021, 17:57 Uhr

Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Mal blöd gefragt: Sicher, dass es eine Grunddienstbarkeit ist und kein Nießbrauch?

So oder so:
Dem Recht zu Grunde liegt eine Vereinbarung. Also ein Vertrags, der die Ausgestaltung des Rechts regelt. Was steht da drin? Steht da auch was zum Ende drin, zur Übergabe etc.?

Wenn nichts weiter zum Fortbestand vereinbart wurde:
Schriftlich zur Räumung auffordern und Übergabetermin anbieten.

Natürlich könnt ihr zu einer Anwältin gehen. Die Kostend für müßt ihr aber, so lange ihr Euch nur außergrcithlich streitet, in aller Regel selbst tragen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.