Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von ohno am 12.06.2021, 23:36 Uhr

Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Du bist doch der Eigentümer, forder einfach eine Kopie der Bewilligung aus der Grundakte an! Im Grundbuch steht nur das Recht, aber nicht die Bedingungen. Wenn Du Pech hast, hat damals jemand mit ihm tatsächlich weiteres vereinbart (Deine Eltern dann vermutlich), was Du dann in der Bewilligung lesen kannst. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein Anwalt im Rahmen einer rechtlichen Beratung Unterlagen aus einer Grundakte erhält, ich würde daher eher zu einem Notar raten, aber Du kannst das auch von Dir aus anfordern. Vermutlich dauert das aber auch etwas, nach 30 Jahren werden die Unterlagen schon in einem Archiv liegen, so dass eine Klärung bis zum Ende des Monats sehr sehr knapp ist!!

Noch ein Tip: Wenn in der Bewilligung nichts großartig anderes steht wie 30 Jahre Nutzung, dann stell einen Löschungsantrag beim Gericht, du brauchst in dem Fall dann dazu keine Bewilligung des Berechtigten mehr. Der Löschungsantrag muss aber unterschriftsbeglaubigt sein.

Viele Grüße ohno

Ps: Du forderst die Kopie der Bewilligung (=Vereinbarung über dieses Recht) aus der Grundakte Deines Grundstücks bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts an.

 
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