Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 20.02.2019, 10:31 Uhr

AU - Rat gesucht...

Dein Freund hat sich krank gemeldet und das gilt. Der Arzt selber darf ja nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen überhaupt rückwirkend krankschreiben.

Wenn man sich also Dienstag schlecht fühlt, krank meldet, noch nicht genau weiß, wohin die Krankheitsreise führt, am Mittwoch merkt, das wird für die Woche nix mehr, dann macht das Sinn den Arzt aufzusuchen. Einen dringenden Grund für eine rückwirkende Krankschreibung sehe ich nicht.

Ich würde gelassen bleiben, mein Rechtsempfinden sagt mir, der AG kann das nicht einfordern.

Aber, jetzt kommt das Aber: wieso ist der AG so misstrauisch und warum hat dein Freund sich eine Krankmeldung geholt, obwohl er nicht gemusst hätte? Letztlich scheint mir das AG-AN-Verhältnis doch mindestens angespannt.
Trotzdem würde ich versuchen das sachlich zu klären.

Mehr wie abmahnen kann der AG (beim ersten Mal) sowieso nicht.

 
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