Geschrieben von Ayjao96 am 29.12.2021, 22:30 Uhr |
Ist eine Sorgeerklärung ungültig wenn der Personalausweis ungültig ist?
Hallo Zusammen,
Ich habe derzeit ein Riesen Problem Mein Ex Partner und Ich (die Mutter) haben ein gemeinsamen Sohn (4 fast 5 Jahre) Mein Ex möchte das Kind im Wechsel Model (Woche bei ihm & Woche bei mir ) holen aber es ist nichts beim Gericht oder Jugendamt festgelegt
Ich möchte das er ihn am Wochenende abholt 2x im Monat aber er kam am 25.12.2021 mit seinen Eltern und Rissen mir meinen Kleinen Spatz aus der Hand, als ich sagte ich möchte ihn Morgen (26.12.2021) abholen sind die Großeltern durch gedreht und haben das Auto abgeschlossen und ich habe mein Spatz nicht aus dem Auto bekommen.
Er arbeitet Als Pfleger und hat auch Nachtschichten hat aber in der Zeit das Kind (seine Woche) und bringt es zu den großeltern . Verletzt er nicht seine Aufsichtspflicht? Zumal Seine Eltern Krank sind ( Psychisch und Körperlich)
Habe nun alles zusammen gesucht um vor Gericht zu gehen und meinen Ex das Sorgerecht zu entziehen
Nun ist meine Frage ich habe eine Sorgeerklärung damals gemacht auf dieser steht das mein Personalausweis gültig ist aber von meinen Ex Freund nicht (also ungültigen Personalausweis )
Ist das überhaupt rechtens ? Hat er überhaupt das Sorgerecht?
Re: Ist eine Sorgeerklärung ungültig wenn der Personalausweis ungültig ist?
Antwort von Felica am 30.12.2021, 0:06 Uhr
Klar hat er das Sorgerecht. Sonst hätte man das damals direkt abgebrochen.
Aber du wirst ihn damit akkeibe auch nicht das Sorgerecht entziehen können. Im Gegenteil, es könnte sogar zu deinen Lasten ausgehen.
Mein Rat, mache lieber einen Termin beim JA, das die moderierend unterstützen. Wegen Umgang usw. In der Zeit des Umgangs wirst du auch nicht verhindern können, daß der Vater mit dem Kind zu den Großeltern fährt. Selbst dann nicht wenn du es schaffen solltest, das ihm das Sorgerecht entzogen wird. Weil das nichts miteinander zu tun hat.
Was du aber machen solltest bei nächsten mal wäre die Polizei zu rufen. Den den Großeltern steht es nicht zu dich vom Kind zu trennen. Und das kann dann, wenn entsprechend aktenkundig, dazu führen das das Kind nicht mehr zu den Großeltern darf. Ist aber kein leichter Kampf und da braucht es einiges zu. Besser wäre es du einigt dich mit dem Vater und ihr zieht an einem Strang.
Re: Ist eine Sorgeerklärung ungültig wenn der Personalausweis ungültig ist?
Antwort von Ayjao96 am 30.12.2021, 0:15 Uhr
Ich danke dir recht herzlich für die Antwort.
Morgen werde ich zum JA gehen und mich erkundigen. Ich danke und wünsche dir einen schönen Rutsch ins neue Jahr
er ist der VATER
Antwort von mellomania am 30.12.2021, 7:31 Uhr
er hat ein recht auf das kind, so wie das kind ein recht auf den vater hat. wer das kind betreut, wenn es beim vater ist, ist völlig egal. das kann er ganz alleine entscheiden. so wie du entscheidest, wer das kind betreut wenn es bei dir ist. und wenn er seine eltern dazuholt, da er arbeitet, ist das völlig ok. das geht dich schlicht gesagt gar nichts an. nur wenn eine kindswohlgefährdung vorliegt, dann wäre handlungsbedarf. das klingt hart, ist aber so. anstatt sich dagegen zu wehren, was eh keinen erfolg hat, würde ich das ganze im sinne des kindes unterstützen. sorgerecht entziehen, warum? mit welcher grundlage? ihr solltet euch da gut einig werden, es geht um euer KIND. nicht um deine belange, nicht um seine. du hast nicht das recht zu entscheiden, dass er das kind nur alle 14 tage sehen darf. wenn er mehr möchte, was ihm natürlich zusteht, lasst es beim jugendamt klären..
Re: er ist der VATER
Antwort von Ayjao96 am 30.12.2021, 9:35 Uhr
Meine Liebe
Also wenn du richtig gelesen hättest würdest du wissen das seine Eltern Psychisch krank sind und wenn mein Kind da ist ist eines Kindeswohlgefährdung Das sagte selbst der Anwalt aber ok.
Bitte keine weiteren Nachrichten
Ich lasse es vom Anwalt und JA jetzt klären
Ich danke euch
Guten Rutsch ins neue Jahr
Re: er ist der VATER
Antwort von Berlin! am 30.12.2021, 14:21 Uhr
Wie kann man seinem Kind nur so eine Auseinandersetzung antun?
Du machst Deinem Kind den vater und die Großeltern madig. Du reagierst völlig über und machst haltlose Vorwürfe.
Du solltest Dich ganz dringend runterfahren und sachlich (!!) mit dem Vater EURES (!!) Kindes besprechen, wie der Umgang geregelt wird.
Re: er ist der VATER
Antwort von 3wildehühner am 30.12.2021, 22:00 Uhr
Welche psychischen Erkrankungen haben die Großeltern denn?
ach, du hast wohl keine ahnung
Antwort von mellomania am 02.01.2022, 8:31 Uhr
was eine kindswohlgefährdung ist! nur weil eine psychische erkrankung vorliegt, SICHER NICHT. hoffentlich schaut das jugendamt auch bei dir mal vorbeis. sorry aber das ist ja nicht mehr normal. völlige überreaktion deinerseits.
Re: ach, du hast wohl keine ahnung
Antwort von taram am 02.01.2022, 15:37 Uhr
Es gibt ja verschiedene psychische Krankheiten.
Immer wieder faszinierend, wie manche immer alles wissen.
Und das hier nur die Mutter überreagiert, weiß doch keiner
eben
Antwort von mellomania am 03.01.2022, 7:32 Uhr
aus einer psychischen erkrankung eine generelle kindswohlgefährdung machen ist halt schon ein brett! ob es nun vorgeschobene gründe sind oder nicht, bentwortet sie ja nicht.
Eigentlich ein Silopo.. .aber war früher wirklich alles so schlimm?(sorry, lang)
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