Geschrieben von heute mal nicht... am 10.10.2000, 10:51 Uhr |
An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text
Moin, Moin.
Ich habe ein 3 Monate altes Kind von meinem Freund. Da wir uns nicht mehr verstehen, werden wir uns trennen. Ich werde dann ausziehen und mir mit meinem Kind eine eigene Wohnung suchen (stand in der alten Wohnung im Mietvertrag als "Untermieter" drin).
Da ich im Erziehungsurlaub bin, werde ich wohl oder übel Sozialhilfe beantragen müssen. An wen tritt das Sozialamt mit Forderungen heran? An meinen Freund (ich denke mal Unterhaltsgeld?) oder etwa auch an meine Eltern?
Was steht mir zu (Wohnungsgröße und Geld)??? (Ich bin nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung 4 Jahre voll Berufstätig gewesen).
Ein Dankeschön an alle die Antworten
Eine über ihre gescheiterte Beziehung total traurige Mutti
- An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text - heute mal nicht... 10.10.00, 10:51
- Re: An wen tritt das Sozialamt heran? - laaanger Text - ich heute auch nicht 10.10.00, 11:44
- Re: An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text - Sanni 10.10.00, 22:01
Sagt mal, wem sehen Eure Babys eigentlich ähnlich?
Wer von Euch hat auch ein Baby mit Down-Syndrom? o.T.
Habt Ihr schon alle Kilos wieder runter??? Bei mir sind es nach 12 Wochen immer noch 6 Kilos mehr*schmoll* o.T.!!!
Was können Euere Babies mit neun Wochen schon alles???o.T.
Bin so stolz :-) und etwas traurig...
Bei wem wurde die Geburt mit einem Gel eingeleitet?
Heute muss ich mal jammern...