Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von heute mal nicht... am 10.10.2000, 10:51 Uhr

An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text

Moin, Moin.

Ich habe ein 3 Monate altes Kind von meinem Freund. Da wir uns nicht mehr verstehen, werden wir uns trennen. Ich werde dann ausziehen und mir mit meinem Kind eine eigene Wohnung suchen (stand in der alten Wohnung im Mietvertrag als "Untermieter" drin).
Da ich im Erziehungsurlaub bin, werde ich wohl oder übel Sozialhilfe beantragen müssen. An wen tritt das Sozialamt mit Forderungen heran? An meinen Freund (ich denke mal Unterhaltsgeld?) oder etwa auch an meine Eltern?
Was steht mir zu (Wohnungsgröße und Geld)??? (Ich bin nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung 4 Jahre voll Berufstätig gewesen).

Ein Dankeschön an alle die Antworten

Eine über ihre gescheiterte Beziehung total traurige Mutti

 
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