Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von heute mal nicht... am 10.10.2000, 10:51 Uhr

An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text

Moin, Moin.

Ich habe ein 3 Monate altes Kind von meinem Freund. Da wir uns nicht mehr verstehen, werden wir uns trennen. Ich werde dann ausziehen und mir mit meinem Kind eine eigene Wohnung suchen (stand in der alten Wohnung im Mietvertrag als "Untermieter" drin).
Da ich im Erziehungsurlaub bin, werde ich wohl oder übel Sozialhilfe beantragen müssen. An wen tritt das Sozialamt mit Forderungen heran? An meinen Freund (ich denke mal Unterhaltsgeld?) oder etwa auch an meine Eltern?
Was steht mir zu (Wohnungsgröße und Geld)??? (Ich bin nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung 4 Jahre voll Berufstätig gewesen).

Ein Dankeschön an alle die Antworten

Eine über ihre gescheiterte Beziehung total traurige Mutti

 
2 Antworten:

Re: An wen tritt das Sozialamt heran? - laaanger Text

Antwort von ich heute auch nicht am 10.10.2000, 11:44 Uhr

Hallo,

geht mir genauso, ich habe nächste Woche meinen ersten Termin. Heute werde ich erstmal mein Auto "verschenken", denn ansonsten darf ich das erstmal verkaufen und von dem Erlös leben.
Ich glaube, als Mutter mit einem Kind darf man 56 qm haben, ich habe auch mehr, bin mal gespannt. Du solltest auf jeden Fall auch Wohngeld beantragen. Unterhalt zahlt der KV fürs Kind, Du kannst ihn auch zum Unterhalt für Dich heranziehen (s. www.mein-recht.de/kindesmutter.html). Was genau das Sozi sich von wem wiederholt, weiß ich nicht genau, kann mir aber vorstellen, daß der KV herangezogen wird. Erziehungsgeld wird nicht angerechnet, paß da bloß auf, mir haben die schon was falsches erzählt. Du bekommst für Dich ca. 580 DM zum Leben, fürs Kind 300 - ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Kindergeld wird angerechnet. Dann gibt es noch sogen. einmalige Beihilfen für Kleidung. Frag die Leute dort ein Loch in den Bauch, erzählt wird Dir freiwillig nämlich nicht viel. Verhütungsmittel werden auch bezahlt, und wenn Du dringend renovieren mußt oder eine Waschmaschine benötigst, kannst Du auch hierzu Zuschüsse beantragen. Lebensversicherungen und anderes Vermögen (bis 2000 für Dich und 1000 fürs Kind sind ok) darfst Du nicht haben. Schulden sind - so meine Erstauskunft - bitte selbst zu begleichen, witzig, witzig...
Leider ist man als alleinerziehende Mama echt ein bißchen angesch..., ich finde es auch mehr als ungerecht, daß alles, was ich mir in den letzten Jahre mühsam erarbeitet habe, wegfällt, nur weil der Herr Papa sich vor der Verantwortung drücken will (so ist es jedenfalls bei mir, er hat mir auch schon gedroht, daß er aufhört zu arbeiten, wenn er auch nur einen Pfennig zuviel und vor allem auch für mich zahlen soll). Ich hatte vorher auch einen Superjob und kann mir aber nicht vorstellen, jetzt nach 10 Wochen wieder zu arbeiten, wir wollten ursprünglich mal den EU teilen, aber naja..., dazu könnte ich jetzt noch einen Roman schreiben, und dann fange ich eh wieder an zu weinen, also lassen wir das.
So, das in aller Kürze und etwas wirr - löst sehr viel Emotionen aus -, wenn ich mehr weiß (nächsten Dienstag), kann ich ja nochmal posten, oder Du kannst mir auch mailen. Ansonsten schau nochmal im Alleinerziehendenforum, obwohl ich da auch nicht so gern bin, hier kennt man die Leute irgendwie schon, ist vertrauter.

Nicht unterkriegen lassen!!!
Liebe Grüße von einer ebenfalls sehr, sehr traurigen Mama

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Re: An wen tritt das Sozialamt heran? Mit Text

Antwort von Sanni am 10.10.2000, 22:01 Uhr

Hallo,

im Alleinerziehenden-Forum wurde jemandem dieser Link empfohlen:
http://tacheles.wtal.de/default.asp

Viel Glück!

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