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Geschrieben von cube am 10.02.2021, 10:39 Uhr

Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

im Radio:

Kritik 1: dass bei "Lockerungen" einseitig gehandelt wird, man eine Lobby haben muss und auch einen Aufhänger, um überhaupt klagen zu können und damit auch Druck machen zu können bzgl. Lockerungen.

Beispl.: Gastro - kann über den Verband klagen/Druck machen, weil ihr die Geschäftsgrundlage entzogen wird/Erwerbsgrundlage - wohingegen Schüler/Studenten ihr Recht auf Bildung nicht einklagen können, da kein monetärer Verlust be- und eingeklagt werden könnte und es eben auch keine Lobby gibt, die Druck machen würde.

Kritik 2: die Sprache, die sich in Richtung Unfreiheit verschoben hätte. So würde zB von "Lockerungen" gesprochen, dabei gehe es um die Wiederherstellung der Freiheit/Grundrechte. So lange aber von Lockerungen gesprochen würde, ist die Unfreiheit als Normalzustand akzeptiert. Die Verfassung garantiert aber ein Recht auf Freiheit und es wäre gefährlich, immer weiter zu manifestieren, dass Freiheit nicht der Normalzustand wäre.

Kritik 3: die Argumentation wie das (O-Ton) Totschlagargument "wir retten Leben" oder Äußerungen wie "wer jetzt groß einkaufen geht, spielt mit dem Leben der Senioren" (Weihnachtseinkäufe). Er nennt dies eine "primitive, moralisierte Kausalität, die so nicht richtig wäre - denn einkaufen gehen lässt niemanden sterben. Die Unfähigkeit der Ämter zur Nachverfolgung hingegen schon etc. Aber damit ist das tatsächliche Ziel eben nicht "Leben retten", sondern Kapazitäten der Verwaltung sichern. Die Argumentation ist also Quatsch und impliziert wieder, dass Freiheit/Grundrechte ausüben nicht mehr der anzustrebende Normalzustand wäre bzw. pauschal Leben gefährden würde.

Kritik 4: die Maßnahmen als zu unspezifisch und nur hypothetisch und theoretisch zu begründen - damit könne man alles rechtfertigen und mildere Mittel pauschal ausschließen. Darf so eigentlich nicht passieren.

Sein Fazit: "Wenn wir argumentieren, dass wir Leben retten wollen, muss man da ansetzen, wo Leben auch tatsächlich mit Maßnahmen gerettet werden können". Das kann dann aber nicht pauschal eine Einschränkung der Grundrechte aller Menschen sein.

Ich fand es interessant und möchte gleich mal dazu sagen: dieser Verfassungsrechtler hat nicht! dafür geworben, einfach alles wieder aufzumachen oder so - er hat lediglich darauf hingewiesen, dass die sehr lange Einschränkung der Grundrechte aus seiner Sicht so nicht geht und schon mal gar nicht in der Art und Weise der Argumentation und dass er eben genau dadurch die Gefahr sieht, die Verfassung dauerhaft auszuhöhlen und außer Kraft zu setzen.

 
81 Antworten:

Re: Nachtrag: er hat einen Lehrstuhl an der Fakultät in Münster

Antwort von cube am 10.02.2021, 10:45 Uhr

ist also nicht irgendwo unter einem unseriösen Stein hervorgekrochen ;-)

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@cube: den Lehrstuhl wird er bald los. Hier an der Uni ist AstA so stramm

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 10:46 Uhr

die machen den im nu platt.

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Re: @cube: wäre dann Cancel Culture

Antwort von cube am 10.02.2021, 10:51 Uhr

gegen die Wissenschaftler sich erst kürzlich groß zusammengeschlossen habe.

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Re: @cube: den Lehrstuhl wird er bald los. Hier an der Uni ist AstA so stramm

Antwort von Himbeere2008 am 10.02.2021, 10:52 Uhr

Das denke ich auch.
Freie Meinungsäußerung wird demnächst entweder mit Kündigung oder mit Deffamirung bestraft.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Blömsche am 10.02.2021, 10:53 Uhr

Welcher Sender, weißt du das noch?

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Re: @cube: ne, Cube, der ist doch Schwurbler. Und hat nichts im bunten Münster

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 10:53 Uhr

verloren. Wie gesagt, ich sehe da schwarz.

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Welche Grundrechte??

Antwort von LeRoHe am 10.02.2021, 10:56 Uhr

Du meinst doch wohl nicht die "Privilegien", wie unsere werte "demokratische" Kanzlerin das so schön nennt?

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von cube am 10.02.2021, 10:57 Uhr

wdr 5

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@cube:weisst du evtl.noch wie der Mann

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 10:59 Uhr

mit Nachnamen heißt?

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von cube am 10.02.2021, 10:59 Uhr

Auch so etwas, dass er erwähnte - es sind KEINE Privilegien, sondern Grundrechte.
Hat wieder etwas mit der Kritik an der Sprache zu tun, die ja auf Dauer natürlich unser Denken/Haltung zu Themen beeinflusst. Wenn Essen gehen, Friseurbesuch oder gar Schule ein Privileg wird ...

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Re: @cube:weisst du evtl.noch wie der Mann

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:02 Uhr

Ich meine Lepsius. Prof. Dr.?

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von Maca am 10.02.2021, 11:05 Uhr

????????

Warst du nicht diejenige, die sich darüber geärgert hat, dass Geimpfte eventuell einen Teil ihrer “Privilegien“ zurückerhalten sollen?

Oder gab ich das verwechselt?

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von Maca am 10.02.2021, 11:06 Uhr

hab nicht gab

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Grauzone am 10.02.2021, 11:08 Uhr

Jeder Jurist kann seine Meinung/Rechtsauffassung haben. Die Rechtsauffassung der oberinstanzlichen Gericht weicht aber deutlich von den Ausführungen dieses "Verfassungsrechtlicher" ab.

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Ist das so?

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 11:11 Uhr

Lepsius äußert sich ja zum Thema schon länger, worauf warten die?

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Monroe am 10.02.2021, 11:13 Uhr

Ich finde vollkommen richtig was er sagt. Leider ist es aber zu erwarten, dass er mundtot gemacht wird. Und das macht mir wirklich Angst. Jeder, egal ob Privatperson und somit Laie oder Virologe, Verfassungsrechtler, Arzt, etc mit anderer Ansicht wird sofort denunziert und die Panikmaschine wird weitergedreht, damit das Land auch ja weiterhin in Angst lebt und mindestens ein Teil den ganzen Kram absegnet.
Es sind furchtbare Zeiten. Und ich hoffe wirklich es ändert aich bald.

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:15 Uhr

Ja. Weil meine Argumentation lautet: Grundrechte stehen jedem zu und ich kann diese nicht einer Gruppe von Menschen als Privilegien deklariert wiedergeben, wenn die andere Gruppe gleichzeitig noch gar keine Chance hat, sie wieder zu bekommen.

Aber davon ab: tatsächlich lasse ich mich mit logischen Argumenten auch zum Umdenken bewegen oder muss dann sehen, dass ich bei Anerkennung von A eben auch B anerkennen muss. Das Problem hier ist aber: es wird eben nicht argumentiert sondern pauschal einfach nur draufgehauen. An den Punkt, etwas zu überdenken oder den eigenen Denkfehler zu erkennen, kommt man hier doch gar nicht.

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So ein Quatsch!

Antwort von pflaumenbaum am 10.02.2021, 11:16 Uhr

So einen Lehrstuhl wird man nicht so schnell los.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Ichx4 am 10.02.2021, 11:17 Uhr

Es wird sich nichts ändern.
Du wirst es an der Wahl sehen.
Für viele ist es einfacher immer schön im Strom mitzuschwimmen und alles hinzunehmen.
Weil: ES GEHT UNS DOCH GUT!!!!!

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Blömsche am 10.02.2021, 11:18 Uhr

Danke.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 11:25 Uhr

Wie leicht die meisten Menschen ihre Grundrechte einfach so aufgeben, um sich dann moralisch erhaben und so richtig richtig gut zu fühlen, sieht man doch speziell hier in diesem Forum. Inkl. der schnappartig vorgetragenen Argumentation, man trage an dem Infektionsgeschehen mit Schuld, wenn man nicht völlig devot alles mitmacht oder etwas in Frage stellt.

Andereseits habe ich das Gefühl, dass der Unmut und die Skeptik in der breiten Bevölkerung zunimmt. Mal sehen, wie es weitergeht, denn dass der Lockdown bis zum 14.03. weitergeht, scheint recht sicher.

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 11:25 Uhr

Für Gruppe A gibt es keine Gründe (mehr), Grundrechte einzuschränken, für Gruppe B schon. Also muss man die Grundrechte der Gruppe A weiter einschränken? Wo ist denn da die Logik?

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von Ichx4 am 10.02.2021, 11:25 Uhr

Die Grundrechte der Bevölkerung sind Privilegien und die Privilegien der Politiker sind ihre Grundrechte.

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Re: Welche Grundrechte??

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:28 Uhr

IdR wird sich aktuell hier aus einem Post eine kleine Sache rausgepickt, auf der wird dann gerne mit Totschlagargumenten rumgehackt bzw. Vorwürfe alá "andere sterben lassen", "Neid", Jammern auf hohem Niveau" gemacht - das eigentliche Thema darüber aber gar nicht wirklich mit Argumenten diskutiert.
Nicht umsonst habe ich schon des öfteren mal angemerkt "das eigentliche Thema war doch aber ..." oder auch, dass ich xy doch gar nicht gesagt habe.
Wenn man sich nur noch rechtfertigen muss für Dinge, die absurderweise einfach unterstellt werden, ist das natürlich keine Diskussion mehr, bei der man sich fragen müsste, ob man nicht doch falsch liegt. Oft genug formuliere ich einen Post auch als Frage - aber passieren tut dann eben das oben genannte. Abstruse Vorwürfe, Draufhauen auf einen rausgepickten Part etc. Nachfrage, ob man das so und so gemeint hat oder evt. nur blöd formuliert - Fehlanzeige. Viele sitzen auf einem so hohen Ross, dass ihnen gar nicht mehr in den Sinn kommt sich zu fragen, wie der andere das gemeint haben könnte.

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Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von LeRoHe am 10.02.2021, 11:29 Uhr

... lange werden sich das die Menschen in diesem Land HOFFENTLICH nicht mehr gefallen lassen.

Von den Unruhen in den Ländern um uns rum sieht und hört man in unseren Medien kaum was. Dabei brodelt es außenrum gewaltig.

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Re: @Petra

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:30 Uhr

Du gehörst genau zu der Fraktion, die gar nicht diskutieren oder überzeugen will.
Deine Meinung über mich scheint doch fest zu stehen. Warum sollte ich also meine Zeit damit vergeuden, dir irgendwie zu antworten?
Zumal es eigentlich nicht darum geht, was ich am Tag x mal geschrieben habe, sondern siehe oben "Betreff".

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Blömsche am 10.02.2021, 11:32 Uhr

Schade, finde es nicht in der Mediathek.

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von Briefkopf am 10.02.2021, 11:36 Uhr

Was werden sich die Leute nicht mehr gefallen lassen? Die rechtmäßige Einschränkungen durch den Gesetzgeber? Wir leben in einem Rechtsstaat und jeder kann die Verordnungen gerichtlich überprüfen lassen. Und die Gerichte haben fast überwiegend die Einschränkungen für erhältnismäßig und rechtmäßig angesehen. Jeder kann und sollte die Maßnahmen hinterfragen; aber er sollte dann trotzdem die Maßnahmen befolgen und die Einschränkungen hinnehmen. Jeder kann neben dem gerichtlichen Weg auch andere Möglichkeiten nutzen, um den Landesgesetzgeber von der "Unsinnigkeit" der getroffenen Verordnungen zu überzeugen.

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Re: @Petra

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 11:36 Uhr

Ich habe eine Meinung zu dir, die ist aber nicht in Stein gemeißelt. Und mit Logik lasse ich mich gern überzeugen.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:37 Uhr

Hab auch gerade gesucht und finde nichts. Mhhh... kommt vielleicht erst später rein?
Es war auch kein Tagesthema oder so. Ich hab keine Ahnung, nach welchen Kriterien die Radiosender entscheiden, was man auch später noch abrufen kann und was nicht.
Kann aber gut sein, dass das im Laufe des Tages noch mal wiederholt wird.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von pflaumenbaum am 10.02.2021, 11:41 Uhr

Er sagt doch nur, dass die Maßnahmen eben gerichtsfest sein müssen, klar, das sagen die Juristen halt. Da ist nichts dagegen einzuwenden. Allerdings kann ich den Punkt, die Maßnahmen würden nicht genug erklärt werden, echt nicht verstehen. Herr Lauterbach rennt durch alle Talkshows und erklärt und erklärt, Herr Dorsten und Frau Ciesek machen diesen Podcast und dann gibt es wirklich noch Unmengen Filmchen und Sendungen, die jedem Deppen, der es nicht hören will, alles rauf und runter erklären. Nur: es bringt nichts. Rationalität ist eben "limited", das müssen wir wohl einsehen.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von cube am 10.02.2021, 11:46 Uhr

Dann hast du meiner Meinung nach aber nicht ganz verstanden, warum es in der Kritik tatsächlich ging.

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Re: @Petra

Antwort von Himbeere2008 am 10.02.2021, 11:51 Uhr

Deshalb sollte man Gruppe A und B noch mehr entzweien ?

Es wird Zeit das der Einzelhandel und die Frisöre, Kosmetikstudios usw. wieder öffnen.
Restaurant ebenfalls.

Wem das nicht passt, muss diese nicht aufsuchen.

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Re: @Petra

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 11:54 Uhr

Wieso entzweien? Was hat den B davon, ob A etwas darf oder nicht?

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Re: @Petra

Antwort von Himbeere2008 am 10.02.2021, 12:06 Uhr

Warum sollen sie davon was haben?
Wem die Lockerungen und Öffnungen nicht passen, soll sie nicht aufsuchen und zuhause bleiben. Fertig.

Vor allen Dingen müssen die Schulen und Kitas geöffnet werden.
Wer seine Kinder nicht hinschicken will, soll sie zuhause weiter betreuen und unterrichten
.

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von alba75 am 10.02.2021, 12:09 Uhr

Stimmt, da brodelt es weitaus mehr als bei uns. Berichtet wird wirklich nicht allzu viel darüber und auch ansonsten wird vieles nicht oder höchstens am Rande gebracht. Obwohl ich finde, dass man in letzter Zeit doch mehr kritische Stimmen hört.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von SybilleN am 10.02.2021, 12:14 Uhr

Recht hat er. Und je mehr Stimmen dieser Art kommen, desto schwieriger wird es, sie zum Schweigen zu bringen.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Monroe am 10.02.2021, 12:18 Uhr

Dich, ich hoffe es ändert sich was. Und mein Kreuzchen wird bei der Wahl hoffentlich auch Wirkung zeigen.

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 12:22 Uhr

Ich stelle mir gerade vor, jede Revolution der Vergangenheit hätte mit einem ordnungsgemäß gestellten Antrag vor Gericht begonnen :-)

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von pflaumenbaum am 10.02.2021, 12:46 Uhr

Sorry, jetzt habe ich den richtigen Beitrag gehört.
Er ist Jurist und redet von Dingen, von denen er keine Ahnung hat. Die Theater und Blumenläden sind geschlossen, weil diese Maßnahmen die Infektionszahlen im Durchschnitt (!) reduzieren. Das ist eher eine Korrelation und keine direkte Kausalität, aber "voraufklärerisch" ganz sicher nicht.
Das mit den Lobbys ist natürlich richtig, aber jetzt auch kein neues Problem.

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von SophiasPapa am 10.02.2021, 12:48 Uhr

So eine Aussage meinst du hoffentlich nicht ernst!

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Re: @Petra

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 12:51 Uhr

So herum funktioniert das aber nicht.

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Re: @Petra: warum nicht? Wer will, soll halt daheim bleiben samt Kinder

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 13:06 Uhr

oder müssen alle deinetwegen sich isolieren?

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Muhkuh-87 am 10.02.2021, 13:07 Uhr

Und?unser Gesundheitsminister ist doch auch "nur" Bankkaufmann...

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Re: @Petra: warum nicht? Wer will, soll halt daheim bleiben samt Kinder

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 13:09 Uhr

Weil dann das Infektionsgeschehen unbeherrschbar wird und das Gesundheitssystem überlastet.

(Ich kann übrigens nicht daheim bleiben, das weißt du genau. Ich bin darauf angewiesen, dass die Zahlen um mich herum niedrig sind.)

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 13:12 Uhr

Er lässt sich aber von Experten beraten.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 13:24 Uhr

Ja, jedoch ausschließlich von regierungsnahen "Experten" .

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Re: @Petra: dann muss eben deine Familie sich einschränken

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 13:29 Uhr

Dein Mann arbeitet nicht im HO. Warum? Wenn es eine Arbeit ist die Präsenz fordert, kann er Urlaub nehmen. Kinder bleiben daheim und treffen sich mit niemanden.
Wo ist das Problem? Die Behanflung im KH wird dir nicht verweigert.

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Unsinn

Antwort von Berlin! am 10.02.2021, 13:30 Uhr

Was ist denn Deiner Ansicht nach ein oberinstanzliches Gericht? Also welches Gericht genau.

Es wurde höchstrichterlich noch gar nicht entschieden.....
Einige Eilanträge sind gescheitert, andere hatten Erfolg. Die Hauptsachen sind ganz überwiegend noch garnicht verhandelt worden.
Welche "Rechtsauffassung" meinst Du denn?

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@Petra:von dem Kleinteil der Experten die im Chor mit der Regierung singen

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 13:32 Uhr

und nie gegenüber Maßnahmen kritisch sind. Es gibt nicht nur Karl und Christian.

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Re: @Petra:von dem Kleinteil der Experten die im Chor mit der Regierung singen

Antwort von fritzi3 am 10.02.2021, 13:35 Uhr

Beraten wurde die Regierung auch schon von Michael Mayer-Hermann und Melanie Priesemann und zig anderen Experten aus verschiedenen Fachbereichen.

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Re: @Petra:von dem Kleinteil der Experten die im Chor mit der Regierung singen

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 13:37 Uhr

Die wiederum für LD sind? Oder auch für Lockerungen?

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Jein

Antwort von Berlin! am 10.02.2021, 13:37 Uhr

Ich gebe Dir recht, die allermeisten sind so zum Kotzen bereit, alles einfach zu erdulden, klaglos, dass mir das fast noch mehr Angst macht.

Auch was den steigenden Widerstand angeht, hast Du recht.

Es klingt aus Deiner Feder nur etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass Du von unserer Verfassung eh nichts hälst.

Dennoch sind wir erstaunlich oft einer Ansicht, in letzter Zeit.

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Re: @Petra:von dem Kleinteil der Experten die im Chor mit der Regierung singen

Antwort von fritzi3 am 10.02.2021, 13:44 Uhr

Ja, auch die sind für eine Fortführung des Lockdowns, weil die Mehrheit der Experten-Community wohl zu der Einsicht gelangt ist, dass das im Moment das beste Mittel ist.

Es gibt auch Experten, die lautstark dagegen halten. Allerdings sind das wenige gegenüber denen, die im Moment für eine Fortführung des Lockdowns sind.
Insofern muss man keine Verschwörung wittern, wenn sich die Regierung mehr von Experten beraten lässt, die den Experten-Mainstream vertreten.

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Re: @Petra: dann muss eben deine Familie sich einschränken

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 13:51 Uhr

In welchem Universum kann jemand ein halbes Jahr plus Urlaub nehmen? Wie es mit der schulischen Präsenzpflicht künftig aussieht, weiß auch kein Mensch. Und dass du nicht wissen willst, wieviele Menschen einem im Krankenhaus nahe kommen, ist wirklich absurd. Hin muss ich ja auch noch kommen.

Sorry, du scheinst echt in einem Paralleluniversum zu leben.

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Re: Unsinn

Antwort von Grauzone am 10.02.2021, 13:55 Uhr

Ein oberinstanzliches Gericht ist das höchste für den Rechtsweg zugelassene Gericht, also bei den Verordnungen der Landesregierungen die OVG bzw VGH der Länder. Dann schau dir doch mal den VGH Hessen an. Wie viel Normenkontrollverfahren wurden eingereicht? Wie viele Eilanträge gemäß §47 VwGO wurden eingereicht? Wie viele Hauptsacheverfahren wurden als unbegründet abgewiesen? Insbesondere die Begründungen des Senats sind entscheidend. Die überwiegende Aussage ist, die Maßnahmen der Landesregierungen sind zulässig und verfassungskonform. Alle Daten sind öffentlich verfügbar.

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Re: Petra: dann gebe ich die halt Tipps die hier oft verteilt wurden

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 13:57 Uhr

dann wechselt halt dein Mann den Job, wo HO möglich ist. Geht es nicht? Wie? Nix gespart für so einen Fall? Selbst schuld.Dann gibt es Hartz 4, hungern muss ja keiner hier. Präsenzpflicht in der Schule? Die Situation dort erklären lassen und dann findet man die Lösung, man muss halt kreativ sein.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Grauzone am 10.02.2021, 14:00 Uhr

Weder Spahn noch Merkel treffen irgendeine Entscheidung. Da ist es unerheblich, wer Berater ist. Entscheidend ist doch, wer Berater der Landesregierungen ist. Streeck usw. Auch Hessen hat seine eigenen Berater.

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von As am 10.02.2021, 14:05 Uhr

Das heißt jetzt für mich nichts anderes, als dass du unsere Demokratie im Grunde ablehnst.
Damit hast du dich in dieser Runde disqualifiziert.
Ganz sicher ist deine Sicht der Dinge keine, die der Lepsius mit seinen Aussagen in irgendeiner Weise stützt.

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Re: Petra: dann gebe ich die halt Tipps die hier oft verteilt wurden

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 14:10 Uhr

Könnte er schon machen, sind dann halt 30 Leute arbeitslos und wesentlich mehr Leute in einem ziemlich relevanten Bereich unversorgt... Finanziell ist es überhaupt kein Problem, aber es gibt halt Leute, die Verantwortung haben und einen verdammt wichtigen Beitrag leisten für viele andere.

Hast du auch eine kreative Lösung für meinen Krankenhausbesuche? Soll ich mir hier einen kleinen OP hier einrichten oder kennst du jemanden, der mir die Chemo daheim verabreicht?

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 14:12 Uhr

Was heißt denn regierungsnah? Vielleicht sind das einfach nur die Top-Experten auf ihrem Gebiet?

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Re: Petra:wenn dein Mann lieber Versorgung anderer sichert

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 14:23 Uhr

und andere vor Arbeitslosigkeit bewahrt, was ich ihn hoch anrechne, ist es eben eure Entscheidung. Mit daraus sich resultierenden Folgen. Wälzt es aber bitte nicht auf die anderen ab.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von knödelchen00 am 10.02.2021, 14:25 Uhr

Ja es ist
NUR EIN Paragraph (!!!)

der unser ganzes Grundgesetz auf den Kopf stellt!

Und das SO OFT
bzw. SO LANGE
sie lustig sind....

UND die Politik lügt NIE!

Ich fühle mich hier mehr und mehr veräppelt!

Mit der Impfstoffbeschaffung haben sie sich ja auch fein rausgeredet.

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Re: Petra:wenn dein Mann lieber Versorgung anderer sichert

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 14:28 Uhr

Du hast es nicht verstanden: es hängen viele andere Leben an dem, was er tut. Leben, nicht Arbeitsplätze.

Und du hast immer noch keine Idee, wie ich mir eine kleine ambulante Chemostation daheim einrichte? Oder?

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von fritzi3 am 10.02.2021, 14:29 Uhr

Ich habe mir den Beitrag auch angehört und komme eigentlich aus dem Widerspruch gar nicht mehr raus:

Zur Kritik 1: Lepsius sagt, es gäbe keinen Lobbyverband, der ein Recht auf Bildung für Kinder fordern würde oder gefordert hätte.
Doch, im vergangenen Jahr haben sich immer wieder Organisationen von Kinderärzten oder Pädagogen und auch der Kinderschutzbund zu Wort gemeldet und genau dies eingefordert.
Geklagt hat zwar keiner. Aber auch viele Klagen, die Erfolg hatten (wie die Klage gegen das Alkoholverbot nach 21 Uhr oder gegen die Ausgangssperre) waren Klagen von einzelnen und eben nicht von Lobbyverbänden.

Lepsius sagt, dagegen, dass er keinen Sport machen kann (was ja im übrigen gar nicht stimmt, er kann nur nicht ins Fitnessstudio oder in den Karatekurs) kann ein Student nicht klagen, weil das Verbot kein Grundrecht betrifft.
Ja, dann handelt es sich eben auch nicht um eine Grundrechtseinschränkung. Unter dieser Überschrift führt er ja dieses Beispiel an.

Zu den Kritikpunkten 2 bis 4:
Lepsius kritisiert die falsche Rhetorik, die statt von der Wiederherstellung des freiheitlichen Normalzustands von Lockerungen spricht.
Dabei hat er aber ein äußerst eingeschränktes Verständnis von Freiheit. Freiheit bedeutet immer auch eine Rückbindung an eine Werteordnung oder - verkürzt formuliert: Die individuelle Freiheit ist auch als Grundrecht immer eingeschränkt durch die Grundrechte der Mitmenschen, zu dem auch deren körperliche Unversehrtheit zählt.
Dass eine Theatervorführung viele Menschen in Kontakt bringt (was wohl unzweifelhaft eine gewisse Ansteckungswahrscheinlichkeit beinhaltet) und es deshalb gute Gründe gibt, sie im Moment zu untersagen, tut er als voraufklärerische Primitivkausalität ab. Dabei missachtet er die Grenzen seines Fachbereichs.
Bloß weil er es nicht verstanden hat, dass und warum es da einen Zusammenhang gibt, ist das keine "Primitivkausalität". Bisher haben viele Studien gezeigt, dass gerade die Limitierung der Personenanzahl, die höchstens zusammen kommt (zu welchem Anlass auch immer), zu den effektivsten Maßnahmen der Eindämmung zählt.
Wieso maßt er sich dann als Jurist an, den Nutzen von Maßnahmen zur Erreichung eines Ziels als nicht angemessen zu beurteilen?
Damit verlässt er sein Fachgebiet und meint, es besser zu wissen, als die Virologen/Epidemiologen etc.
Zwar kann auch von denen keiner einen 100%igen Beweis anführen, dass genau die Schließung von Theatern, Gaststätten und Schulen das beste Mittel ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Genau das wird dann immer als juristisches Argument angeführt.
Aber diese Einschränkung (keine 100%ige, belegbare Kausalität) kann man bei anderen Regeln und Gesetzen (auch grundrechtseinschränkenden) auch fast immer.
Es reicht ja auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sonstige größere Schäden, um z.B. für unter 16- oder 18-Jährige bestimmte Kinofilme oder das Betreten bestimmter Räumlichkeiten zu verbieten.

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Re: Interessantes Gespräch mit einem Verfassungsrechtler

Antwort von SophiasPapa am 10.02.2021, 14:31 Uhr

Das Grundgesetz auf den Kopf stellen???

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Re: Miamo, genau so schaugts aus...

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 14:33 Uhr

Wie gut, dass du das nicht zu bestimmen hast :-)

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Re: Petra:du musst für dich diese Lösung suchen, es ist nicht die Aufgabe anderer.

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 14:42 Uhr

auch ein Tipp, das hier oft gegeben wurde. Was macht dein Mann beruflich? Ist er ein Arzt oder Pfleger?

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Re: Berlin

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 14:43 Uhr

Wie kommst du (und AS) eigentlich darauf, dass ich von unserer Verfassung nichts halte? Das ist eine ernstgemeinte Frage...Ich kann mich nämlich nicht entsinnen, jemals in dieser Art etwas geschrieben zu haben.

Schön, wenn du dich etwas entspannst, Berlin, wenn du Beiträge von mir siehst.

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Re: Unsinn

Antwort von Berlin! am 10.02.2021, 14:44 Uhr

Wow, gut gegoogelt.

Du verkennst aber, dass zB in Berlin eine Normenkontrollklage (noch) nicht möglich ist. Hier gehen Eilanträge nach 123 VwGO. Andere Voraussetzunge, andere Prüfung.

Mal unabhängig von dem juristischen Basiswissen:
es ist ziemlich vermessen von Dir, Prof. Lepsius als "Verfassungsrechtler" zu bezeichnen.
Der Mann hat Jura studiert, promoviert und habilitiert. Er hat einen Lehrstuhl an einer der grössten juristischen Fakultäten inne.
Aber vermutlich zählt das nicht, weil Du anderer Ansicht bist.

Übrigens:
Schon zu Beginn der Corona-Verordnungen haben Verfassungsrechtlerinnen bundesweit aufgeschrien. Nicht nur Lepsius.

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Re: Petra:du musst für dich diese Lösung suchen, es ist nicht die Aufgabe anderer.

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 14:45 Uhr

Welcher Tipp?

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Re: Petra:selbst fürs eigene Leben verantwortlich sein.

Antwort von Marianna81 am 10.02.2021, 14:47 Uhr

...

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Re: Petra:selbst fürs eigene Leben verantwortlich sein.

Antwort von Petra28 am 10.02.2021, 14:49 Uhr

Es gibt aber Menschen, die sind nicht nur für ihr eigenes Leben verantwortlich, sondern tragen auch Verantwortung für andere.

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Re: Berlin

Antwort von Berlin! am 10.02.2021, 15:06 Uhr

Ergibt sich für mich aus dem Gesamtbild Deiner Beiträge, insbesondere fehlt da jedes Bekenntnis zur Verfassung, wenn das Thema darauf kommt.
Wenn dem nicht so ist, um so besser.

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Re: Na klar. Nur Top-Experten stehen unseren Politikern zur Seite!

Antwort von knödelchen00 am 10.02.2021, 15:06 Uhr

Deshalb durften Anfang 2020 alle locker hin-und-her-reisen, einreisen, ohne Kontrollen.

Deshalb wurde Karneval gefeiert

Masken braucht's nicht
Und mir hallt immer noch der Satz vom Spahn im Ohr:
" Deutschland ist gut vorbereitet"


Alles tipptopp gelaufen!

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Re: Unsinn

Antwort von Grauzone am 10.02.2021, 15:32 Uhr

Dafür brauche ich nicht zu googlen. Dies sollte Basiswissen sein.

Und die TE hat den Juristen als Verfassungsrechtler bezeichnet. Ich habe diesen Wortlaut übernommen.

Auch wenn er einen Lehrstuhl hat, bedeutet dies nicht, dass seine Rechtsauffassung "riichtig und mehrheitsfähig" ist.

Es gab mal einen Prof Dr Roelleke. Ein brillianter Jurist, der in jeder Vorlesung genau darstellte, wie das BVerfG die jeweiligen Entscheidungen begründet hat. Und dann kam immer sein Standardsatz:" ich halte diese Entscheidung für falsch" Dies war bei allen wichtigen Entscheidungen so. Es gibt besonders unter Rechtstheoretikern Einzel- und Mindermeinungen.

Zitat:"Aber vermutlich zählt das nicht, weil Du anderer Ansicht bist."

Ich maße mir bestimmt nicht an, eine bessere Entscheidung als der VGH meines Bundeslandes zu treffen. Wenn man sich diese im Volltext durcharbeitet, sieht man schon, dass die Mitglieder des Senats Ahnung von der Materie haben. Auch die meisten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in meinem Bundesland sind ebenfalls fachlich gut. Ich habe mich an diesen Entscheidungen zu orientieren. Und dies ist entscheidend.

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Re: Berlin

Antwort von Miamo am 10.02.2021, 15:38 Uhr

Ich denke dass hat mit deiner Voreingenommenheit zu tun, als im Forum Aktuell noch über ganz andere Themen lebhaft diskutiert wurde.

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Viola Priesemann und Melanie Brinkmann...

Antwort von Rucolaendivie am 10.02.2021, 16:43 Uhr

...nicht Melanie Priesemann!

(falls jemand die beiden Wissenschaftlerinnen googeln will...)

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Re: Viola Priesemann und Melanie Brinkmann...

Antwort von fritzi3 am 10.02.2021, 16:56 Uhr

Danke!
Auch wenn wohl kaum jemand hier googlen wird. Wenn dann nur, um das Argument bestätigt zu sehen, dass die Bundesregierung die falschen Experten zu Rate zieht.

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Re: Petra:selbst fürs eigene Leben verantwortlich sein.

Antwort von Jana287 am 10.02.2021, 19:26 Uhr

Dass Du dieser boshaften Person immernoch antwortest...

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Was ist denn das für eine verquere Logik?

Antwort von oma am 10.02.2021, 19:28 Uhr

"Kritik 3: die Argumentation wie das (O-Ton) Totschlagargument "wir retten Leben" oder Äußerungen wie "wer jetzt groß einkaufen geht, spielt mit dem Leben der Senioren" (Weihnachtseinkäufe). Er nennt dies eine "primitive, moralisierte Kausalität, die so nicht richtig wäre - denn einkaufen gehen lässt niemanden sterben. Die Unfähigkeit der Ämter zur Nachverfolgung hingegen schon etc."

Demnach ist also nicht der schuldig an der Corona-Verbreitung, der seine Viren unter die Leute bringt? Sondern das Gesundheitsamt, dem er damit die Nachverfolgung seiner Kontakt aufbürdet?

Aha...

Passt genau zu den seltsamen Argumentationen, die hier kursieren.

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