Coronavirus

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Geschrieben von Grauzone am 22.01.2022, 10:21 Uhr

Die Demokratie geht mit dem RKI den Bach runter

Das RKI legt doch nur nach wissenschaftlichen Kriterien den Genesenenstatus fest.

Welche Rechte und Pflichten bzw. Einschränkungen mit diesem Status einhergehen, legt weiterhin der Gesetzgeber oder die Bundes (Landes-)regierung fest.

Bei der SchAusnahmV handelt es um eine Verordnung, die das Bundesministerium für Gesundheit erlässt und nicht vom Bundestag beschlossen wird. Das Parlament ist ohnehin nicht in diesem Bereich beteiligt.

 
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