Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Patte78 am 01.09.2017, 9:01 Uhr

Beschäftigungsverbot Kriterien

Huhu...muss mich hier nochmal einmischen. Ich arbeite auch in der Pflege und habe bei meinem ersten Kind weder vom Arbeitgeber noch Fa ein BV bekommen. Mein Arbeitgeber sagte, obwohl er sich nicht an das gesetz halten konnte, soll der FA machen. Die wiederum hatte schon Probleme mit ner AU, weil sie Angst hatte kontrolliert zu werden. Die schickt Schwangere selbst mit erheblichen Beschwerden arbeiten.
Ich war letzten Endes bei einem Arbeitsmediziner. Hab dem meine Probleme geschildert, nämlich dass sich keiner an das MuSchuGe gehalten hat. Ich weiter auf meiner Station als volle Kraft gezählt wurde, ich Kollegen hatte, die sich geweigert haben Dinge, die ich nicht mehr durfte zu übernehmen. Das hat mich alles soviel Kraft u psyche gekostet. Der Arbeitsmediziner hat das BV dann ausgesprochen...da ich auch auf Grund extremer Hüft und Rückenschmerzen, zu diesen ganzen anderen Sachen nicht mehr als Krankenschwester arbeiten konnte.
Also es hat nichts damit zu tun, wo du arbeitest. Generell finde ich, in einer Krippe, mit Kinderkrankheiten bist du einer viel zu hohen Gefahr fruchtschadigender Infektionen ausgesetzt und darum sollte man dir ein bv geben.
Alles Gute für dich...

 
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