Baby und Job

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von Leena  am 31.03.2013, 23:38 Uhr

@shinead @Leena wegen U2-Umlage

So, wie ich es verstehe, scheint mir der Unterschied zu sein, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbit nach Paragraph 3 oder 4 MuSchG ausspricht mit der Folge, dass Mutterschutzlohn zu zahlen ist (U2-Umlage), oder ob die Schwangere krank geschrieben wird und dann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und anschließend Krankengeld (U1-Umlage) zu zahlen ist. Zwei verschiedene Baustellen, nehme ich an...

 
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